08.07.2021 | Absolut|report 3|2021
Kommentar: Geschlossene Sondervermögen – ein brandneuer Fondstyp!
Das neu verabschiedete Fondsstandortgesetz (FoStoG) ermöglicht Asset Managern, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Investoren Sondervermögen als geschlossene Fonds zu errichten. Dr. Martin Krause (Rechtsanwalt) geht in seinem Kommentar auf die Vorteile dieses Fondstypus ein und erläutert die Möglichkeiten, die sich daraus für institutionelle Investoren ergeben.

Abonnenten finden den Beitrag in Ausgabe 3|2021 des Absolut|report auf Seite 17.
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