GDV kritisiert geplante Regulierung von Kreditfonds
Das geplante OGAW-V-Umsetzungsgesetz führt zu einer unnötigen Beschränkung für Anlagen in Kreditfonds, kritisiert der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer Stellungnahme Ende Juli. Der Gesetzentwurf sieht vor, für offene und offene Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen eine Obergrenze der erlaubten Investitionen in unverbriefte Darlehensforderungen von 50 Prozent einzuführen. Einem Kreditfonds wären damit mindestens 50 Prozent andere Kapitalanlagen beizumischen. Insbesondere für kleine und mittelgroße Versicherer, die bevorzugt über offene Spezial-AIF investieren, stellt der aktuelle Gesetzentwurf eine unnötige Einschränkung der Kapitalanlagemöglichkeiten dar, bemängelt der GDV. Die versicherungsaufsichtsrechtlichen Erleichterungen der im März in Kraft getretenen Anlageverordnung (AnlV) über Fondslösungen in Infrastruktur zu investieren, sollten durch das OGAW-V-Umsetzungsgesetz nicht nachträglich eingeschränkt werden, fordert der Verband.