11.09.2014 | Studie

GDV fordert Vereinfachung von Investments in Infrastruktur

In einer Aktualisierung des Positionspapiers vom März letzten Jahres geht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf die Möglichkeiten für Versicherungen ein, in Infrastrukturprojekte zu investieren. Gerade vor dem Hintergrund des Niedrigzinsumfeldes, der langfristig planbaren Verbindlichkeiten der Versicherer und des Bedarfes an privaten Mitteln für die Finanzierung von Infrastrukturprojekten, stellt diese Anlageklasse eine sinnvolle Ergänzung dar. Geeignet sind insbesondere wenig risikoreiche Teilbereiche, etwa Straßenbau, Schulen und Energienetze. Aktuell sind die deutschen Versicherer noch mit weniger als 1 % in entsprechenden Anlagen investiert.


Quelle: GDV

Zur Steigerung dieses Anteils schlägt der GDV verschiedene Maßnahmen vor. Dazu zählen beispielweise die Etablierung von Infrastruktur als eigener Asset-Klasse im Solvency-II-Rahmenwerk sowie die Herstellung von Rechtssicherheit bei langfristig ausgelegten Investments. Gerade rückwirkende Veränderungen bisheriger Regelungen werden in diesem Zusammenhang als enorm kontraproduktiv bezeichnet. Die enge und frühzeitige Einbindung privater Investoren in geplante Projekte sowie die Berücksichtigung der besonderen Anforderungen von Versicherern in der Vertragsgestaltung öffentlicher Projekte würde sollen den Gesellschaften das Engagement vereinfachen. Eine Lockerung der strikten Trennung von Energieerzeugung und -transport, wie von der EU vorgegeben, kann helfen, das Investitionsvolumen zu vergrößern.


Quelle: GDV

Mit der Einführung des Kapitalanlagengesetzbuches sind deutliche Anpassungen der Anlageverordnung, die die Verwaltung des Sicherungsvermögens betrifft, erforderlich geworden. Um hier Anlagen in Infrastruktur, aber auch High-Yield-Anleihen zu ermöglichen, begrüßt es der GDV, dass auch Ratings unterhalb des Investment-Grade-Bereiches ausreichend sein sollen. Gleiches gilt für die Möglichkeit, dass Fonds ausschließlich im Bereich Infrastruktur tätig sein dürfen. Daneben wäre es sinnvoll, das bislang geltende Konzernverbot zu lockern. Dieses verbietet direkte und indirekte Anlagen in Unternehmen, die Teil des Versicherungskonzerns sind. Abschließend empfiehlt der GDV, sowohl national als auch europäisch, die Rahmenbedingungen zu harmonisieren, insbesondere hinsichtlich der Fördermechanismen innerhalb der EU.

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