16.01.2006 | 

EU-Zinsrichtlinie gilt auch für einige Karibikstaaten

Die EU-Zinsrichtlinie hat besonders bei Hedgefonds-Domizilen in der Karibik erhebliche Auswirkungen. Das schreibt  Dr. Rolf Majcen von der FTC Vermögensberatung in Wien, in einem Gastbeitrag für die Londoner Fachzeitschrift "The Hedge Fund Journal". Unter dem Titel ?European Savings Directive ? A challenge for the fund industry? zeigt Majcen die Entwicklungen, welche weit über die EU-Mitgliedsstaaten hinausragen, auf.

?Cayman Islands, zum Beispiel, hat wie einige andere abhängige oder assoziierte Gebiete der EU-Mitgliedstaaten Maßnahmen erlassen, die den Bestimmungen der EU-Zinsrichtlinie gleichwertig sind, oder sich mit diesen decken", schreibt Majcen. Der Abschluss dieser Abkommen ermögliche überhaupt erst, dass die Zinsrichtlinie am 1.7.2005 in Kraft treten konnte. Für non-UCITS, also zum Beispiel Hedgefonds, die auf Cayman Island domiziliert sind, gilt die gleiche Steuerfreiheit, wie sie auch für Luxemburg oder Gibraltar gilt, während Karibikstaaten wie Bahamas oder Bermuda keine derartige Abkommen abgeschlossen haben und die Zinserträge von Fonds, die in diesen Ländern domiziliert sind, von der EU-Besteuerung umfasst sind (sofern der ?paying agent? innerhalb der EU ansässig ist), so Majcen weiter.

 

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