13.08.2019 | Märkte

EU-Kommission konkretisiert Sustainable Finance Plan

Die von der EU-Kommission im vergangenen Sommer eingesetzten Sachverständigen für Sustainable Finance haben im Juni 2019 ihre Abschlussberichte mit technischen Empfehlungen veröffentlicht. Sie betreffen die drei Bereiche Klassifizierungssystem für nachhaltiges Wirtschaften (Taxonomie), ESG-Integration in Benchmarks und Etablierung eines Green-Bond-Standards und sind Teil der europäischen Bemühungen, die Vereinbarungen des Pariser Klimaabkommens und der Nachhaltigkeitsziele (SDGs) der UN zu institutionalisieren.


Quelle: EU-Kommission

Der Taxonomie-Bericht bildet Startpunkt für einen Katalog ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten, bspw. in Energie-, Transport- und Landwirtschaft oder im Immobiliensektor. Im ersten Schritt erfasst die Taxonomie insbesondere CO2-arme Aktivitäten und Übergangstechnologien. Die Taxonomie soll laufend weiterentwickelt werden und um soziale und Governance-Aspekte ergänzt werden. Hierzu ist die Einrichtung einer Platform for Sustainable Finance geplant. Ziel ist, Politik, Industrie und Finanzmarkt bei der Identifikation nachhaltiger Aktivitäten zu unterstützen und einen einheitlichen Bezugspunkt zu schaffen.

Der zweite Expertenbericht empfiehlt eine EU-Norm für Green Bonds. Es wird u.a.  vorgeschlagen, welche klima- und umweltfreundlichen Tätigkeiten auf Basis der Taxonomie über eine grüne EU-Anleihe finanziert werden könnten.

Im dritten Expertenbericht zu Benchmarks geht es um die Methodik und die technischen Mindestanforderungen für Indizes, die Investoren in einer klimabewussten Anlagestrategie nutzen können. Die Vorschläge sehen vor, dass Indexanbieter künftig bestimmte Mindestkriterien für E, S und G einhalten oder zumindest offenlegen müssen. Außerdem soll es zwei Labels geben: EU Climate Transition Benchmarks (CTB) und EU Paris Aligned Benchmarks (PAB) für Indizes, die entsprechende Kriterien erfüllen.

Die politische Umsetzung über Delegated Acts ist für Ende 2019 geplant.


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