EU-Expertengruppe zur Beseitigung von Steuerhindernissen für Private Equity
Im Jahr 2007 ist eine Expertengruppe der Europäischen Kommission, bestehend aus Steuerexperten aller EU-Regierungen sowie Fachleuten aus dem Tax & Legal Commitee der European Private Equity und Venture Capital Association (EVCA), eingesetzt worden, um Steuerhindernisse für grenzüberschreitende Investitionen von Beteiligungskapital innerhalb der EU zu beseitigen. Ende April hat die Expertengruppe nun ihren Bericht vorgelegt. Dabei wird insbesondere auf die Doppelbesteuerungsproblematik eingegangen, die im Rahmen der Initiative EU 2020 beseitigt werden soll.
Quelle: EVCA
Trotz der bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen innerhalb der EU führe die grenzüberschreitende Investition in Unternehmen häufig zu einer doppelten Ansässigkeit und damit Steuerpflicht von Private-Equity-Fonds. Der 102 Seiten umfassende Report enthält eine Vielzahl von Vorschlägen zur Verbesserung der Situation und geht dabei ausführlich auf die Hürden in den einzelnen Mitgliedstaaten ein. Er ist zudem die Diskussionsgrundlage für die EU-Kommission, die im September 2010 ihre Vorschläge für wesentliche Maßnahmen zur Innovationsfinanzierung vorlegt.