EU-Aufsichten konsultieren ESG-Disclosures
Am 23. April haben ESMA, EBA und EIOPA ein gemeinsames Konsultationspapier zu ESG-Disclosures veröffentlicht. Inhalt der Konsultation sind u.a die Entwicklung von Nachhaltigkeits-Indikatoren, standardisierte Berichtsformate zur Offenlegung, die Kommunikation von Nachhaltigkeitsmerkmalen und -zielen von Finanzprodukten sowie die Gestaltung der vorvertraglichen Dokumentation. Die Konsultation ist Teil der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR). Bspw. werden verplfichtende Indikatoren vorgeschlagen, die bei der Beurteilung von Nachhaltigkeitsaspekten Anwendung finden sollten. Dazu gehören einheitliche Berechnungsformeln für Treibhausgas-Emissionen oder den sog. Carbon Footprint eines Investments.
Quelle: ESA
Die Indikatoren umfassen die folgenden Nachhaltigkeitskriterien: Klima (bspw. Treibhausgas-Emissionen), Umwelt (u..a Energieeffizienz, Artenvielfalt, Wasser-Emission, Abfall), Soziales und Mitarbeiter (u.a. Geschlechter-Bezahlung, Verhältnismäßigkeit der Vorstandsvergütung), Menschenrechte sowie Korruptionsbekämpfung. Die Konsultation endet am 1. September 2020. Der Entwurf der technischen Regulierungsstandard wird anschließend finalisiert und der EU-Kommission vorgelegt.
Mit der Publikation Absolut|impact zeigt Absolut Research das Spektrum nachhaltiger Investments für institutionelle Investoren auf. Anleger erfahren durch Fachbeiträge zu Strategien, Trends, ESG-Initiativen und Regulierung, wie sie nicht nur ihr Portfolio, sondern auch gesellschaftliche Veränderungen (mit)gestalten können.