Erstes Taxonomie-Reporting deutscher Unternehmen
Die Mehrheit der größten börsennotierten Unternehmen in Deutschland integriert die Taxonomie-Angaben der EU zwar bereits im Lagebericht, oftmals aber nur rudimentär, zeigt eine Untersuchung von PwC auf Basis der ersten 50 veröffentlichten Geschäftsberichte für das erste Anwendungsjahr 2021. Neben qualitativen Angaben muss Stellung zur grundsätzlichen Taxonomiefähigkeit von Umsatz sowie Investitions- und Betriebsausgaben genommen werden, da nicht alle Unternehmen bzw. Geschäftsaktivitäten gleichermaßen von der Taxonomie abgedeckt werden. Erst für das laufende Geschäftsjahr 2022 gilt ab 1. Januar 2023 die Reportingpflicht zur Taxonomiekonformität. Vier Unternehmen erfüllen diese Pflicht bereits für 2021, sie stammen aus den Branchen Industriefertigung, Automotive und Energieversorger.

Quelle: PwC
62 % der 50 Unternehmen erwirtschafteten demnach taxonomiefähigen Umsatz. Nur in den Branchen Automotive und Real Estate lag der durchschnittliche taxonomiefähige Umsatz jedoch bei mehr als 50 %. In Hinblick auf die Investitionsangaben haben 80 % berichtet, taxonomiefähige Investitionen getätigt zu haben, insbesondere in den Branchen Automotive (87 % der Unternehmen), Real Estate (58 %) und Energieversorger (56 %). Am häufigsten haben Unternehmen in Gebäude, Software, Fuhrpark und Renovierungen investiert.

Quelle: PwC
Hinsichtlich der Substantial-Contribution- und Do-No-Significant-Harm-Kriterien machen 14 % bzw. 8 % der Unternehmen generelle Angaben.
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