29.08.2013 | Absolut|report 3|2013

Erlaubnisverfahren für AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften nach dem KAGB

Für die meisten Fondsverwalter aus dem Bereich der Alternativen Investments stellt das Verfahren zum Erhalt einer BaFin-Erlaubnis als Kapitalverwaltungsgesellschaft Neuland dar. Das baldige Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches bringt auch für eine Vielzahl bisher nicht erlaubnispflichtiger Fondsverwalter die Unterstellung unter das Aufsichtsrecht. Achim Pütz und Michael Bommer von Dechert LLP stellen in diesem Beitrag das Erlaubnisverfahren für AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften dar und zeigen die wesentlichen Punkte, auf die bei den verlangten Angaben und Unterlagen besonderes Augenmerk gelegt werden sollte.

http://www.absolut-report.de/fachzeitschrift-finanzen/ar/absolutreport-32013/

Diesen Artikel finden Abonnenten des Absolut|report in der Ausgabe 3|2013 ab Seite 56.

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