28.01.2014 | Recht

Deutschland und Schweiz harmonisieren Vertrieb von OGAW und Effektenfonds

Die Aufsichtsbehörden in Deutschland und der Schweiz haben zum 1. Januar 2014 eine Vereinbarung zum grenzüberschreitenden Vertrieb kollektiver Kapitalanlagen getroffen. Auf Basis der AIFM-Richtlinie werden deutsche OGAW und Schweizer Effektenfonds ab sofort von der BaFin und der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) als gleichwertig angesehen und können unter Beachtung der nationalen Vorschriften grenzüberschreitend vertrieben werden.

Für ausländische Verwaltungsgesellschaften, die Anteile in Deutschland vertreiben wollen, sind nach wie vor die Vorgaben des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) maßgeblich. Schweizer Effektenfonds müssen daher bescheinigen, gemäß der AIFM-Richtlinie verwaltet zu werden. Umgekehrt sind für den Vertrieb deutscher OGAW in der Schweiz die Vorschriften über kollektive Kapitalanlagen (KAG) und die der Kollektivanlageverordnung (KKV) zu berücksichtigen.

In den Absolut|rankings analysiert Absolut Research monatlich unter den mehr als 10.000 institutionellen Publikumsfonds auch knapp 400 in der Schweiz domizilierte Fonds.

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