05.09.2006 | 

BVV Vorstand Jakubowski befürchtet Reduzierung von Risikoanlagen.

Durch die geplanten Änderungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sollen die Versicherten an den Stillen Reserven stärker beteiligt werden als zuvor. Das Bundesjustizministerium schlägt in dem Reformentwurf vor, die Versicherten zu 50% an den Stillen Reserven zu beteiligen und diese jedes zweite Jahr den Versicherten gutzuschreiben. Diese Stärkung der Rechte der Versicherten kann aber zu einer finanziellen Verschlechterung führen, wenn durch das Gesetz Einfluss auf die Anlagepolitik der Pensionskassen genommen wird. Dies gilt in ähnlichem Maße für die Lebensversicherer, welche ebenfalls von dem neuen Gesetz betroffen sind

Rainer Jakubowski, Vorstand des BVV (BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes), warnte im Handelsblatt davor, dass durch die Ausschüttung eines Großteils der Stillen Reserven risikoreichere Investments nicht mehr eingegangen werden könnten. Der BVV, die größte Pensionskasse Deutschlands, sieht sogar die Möglichkeit, dass der Verein durch das geplante Gesetz seine ohnehin niedrige Aktienquote von 10% möglicherweise auf Null korrigieren müsste. Platz für Investitionen in alternative Anlageklassen bliebe kaum mehr.

 

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