Bundesregierung plant strengere Meldepflicht für Großaktionäre
Die deutsche Bundesregierung will den Schutz von börsennotierten Unternehmen vor einer möglichen Einflussnahme von Hedgefonds verstärken. Großinvestoren müssen sich künftig weit früher zu erkennen geben als bisher. Nach den Plänen Berlins sollen Aktionäre bereits Beteiligungen ab drei Prozent an einem Konzern anzeigen. Bisher lag die Schwelle bei fünf Prozent.
Derzeit müssen Investoren in Deutschland ihre Beteiligungen an Unternehmen dann veröffentlichen, wenn sie 5, 10, 25, 50 und 75 Prozent überschreiten. Auf Grund der EU-Transparenzrichtlinie, die am 20. Januar 2007 in Kraft treten soll, werden europaweit als weitere Meldeschwellen 15, 20 und 30 Prozent eingeführt. Darüber hinaus erlaubt die EU auch eine noch geringere Meldeschwelle. Davon will die Bundesregierung mit der Drei-Prozent-Regel nun Gebrauch machen. In den meisten EU-Ländern gilt eine Schwelle von fünf Prozent. In Großbritannien müssten Investoren dagegen den Kauf jedes weiteren Prozentpunkts melden, sobald sie die Drei-Prozent-Hürde erreicht haben.
Im Zuge der Umsetzung der europäischen Übernahmerichtlinie wolle die Bundesregierung auch die Ermittlungskompetenzen der BaFin erweitern, um den Nachweis unzulässiger Absprachen von Großaktionären eines Unternehmens zu erleichtern. Ein anderer Hebel könnte die Anhebung der Präsenz bei Hauptversammlungen sein, schreibt das Handelsblatt. Das Bundesjustizministerium erwäge ein Gesetz, dass es Unternehmen ermöglicht, einen Dividendenbonus an die Aktionäre zu zahlen, die an der Hauptversammlung teilnehmen. Laut Handelsblatt war bei den Dax-Firmen 2005 nicht einmal die Hälfte des Kapitals vertreten gewesen. Damit könnten Hedgefonds schon mit verhältnismäßig kleinen Aktienpaketen großen Einfluss gewinnen.
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