Bundesregierung beschließt REITs-Zulassung ab 2007
Nach jahrelanger kontroverser Debatte will die Bundesregierung nun endlich die börsennotierten Immobilienfonds Real Estate Investment Trusts (REITs) auch in Deutschland zulassen. Das Kabinett beschloss Anfang November den Gesetzesentwurf zur Einführung der bereits in mehr als 20 Ländern zugelassenen REITs in 2007.
Finanzminister Peer Steinbrück hat allerdings Kompromisse eingehen müssen, um den Entwurf durchzubringen. So sollen nur nach 2007 gebaute und überwiegend gewerblich genutzte Wohnimmobilien in einen REIT eingebracht werden dürfen. Allerdings ist in dieser Sache noch nicht das letzte Wort gesprochen. Die Unionsfraktion drängte darauf, die Änderungen wieder aufzuheben. Das Ministerium stellte die Auswirkungen der Zugeständnisse als gering dar. Auch ohne die Wohnimmobilien könnten vier Fünftel des potenziellen Marktvolumens realisiert werden.
Die REITs-Aktiengesellschaften sollen nach dem Gesetzesentwurf börsennotiert sein und strengen Kontrollen unterliegen. Sie müssen mindestens 15 Prozent ihrer Anteile in den Streubesitz geben, ein einzelner Investor darf nicht mehr als zehn Prozent besitzen. Die Immobilien-AGs sind von Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Sie müssen mindestens 90 Prozent ihres Gewinns ausschütten. Die Anleger zahlen dann auf die Dividenden Kapitalertragssteuer. Weil der Gesetzgebungsprozess im laufenden Jahr nicht mehr abgeschlossen werden kann, will Steinbrück die Fonds rückwirkend zum Beginn des kommenden Jahres zulassen.
zurück