30.04.2018 | Recht

Bundesfinanzministerium startet Konsultation zu Verbriefungen

Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf zur Regulierung von Verbriefungen veröffentlicht und eine Konsultation gestartet. Hintergrund ist die Anpassung nationalen Rechts an zwei EU-Verordnungen. Dabei handelt es sich um Verordnungen über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen sowie Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte („simple, transparent and standardised“, „STS“) Verbriefungen. Daneben werden die neuen Vorgaben des Baseler Ausschusses für Bankaufsicht bzgl. der Eigenmittelanforderungen für Verbriefungen berücksichtigt.

Dies hat Auswirkungen auf das KWG, VAG, KAGB, WpHG, die Solvabilitätsverordnung, die Prüfungsberichtsverordnung und die Kapitalanlage-Verhaltens- und -Organisationsverordnung. Zudem sollen im KAGB der Begriff der „bedeutenden Beteiligung“ an die Verwendung in der OGAW- und AIFM-Richtlinie angepasst sowie eine Änderung zur Vereinfachung des Formerfordernisses beim Antragsverfahren zur Genehmigung oder Änderung der Fonds-Anlagebedingungen eingeführt werden. Stellungnahmen können bis 15. Mai abgegeben werden.


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