BAI kritisiert Novellierung des Investmentgesetzes
Die Bundesregierung hat am 18.1.2007 einen Diskussionentwurf zur Änderung des seit 2004 geltenden Investmentmodernisierungsgesetzes veröffentlicht. Der Diskussionentwurf lässt nach Einschätzung der Industrie wesentliche Forderungen unberücksichtigt.
Auch der Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI) kommt in seiner Stellungnahme zum Diskussionsentwurf zu der Einschätzung, dass es dem Gesetzgeber nicht gelingt - wie angekündigt - Produktinnovationen im Finanzsektor zu unterstützen und nationale Spielräume im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit zu nutzen. Vielmehr drohe Deutschland gegenüber anderen Finanzplätzen weiter an Bedeutung im Bereich der Alternativen Investments zu verlieren. Investoren bliebe ein attraktives deutsches Sondervermögen mit alternativen Anlagestrategien verwehrt, weshalb sie ihr Geld vermehrt in ausländische Fonds anlegen werden.
Der BAI kritisiert im Einzelnen folgende Regelungen:
- Bei Spezialfonds, die ausschließlich an institutionelle Anleger vertrieben werden, werden die Anlagerestriktionen gelockert, gleichzeitig Hedgefonds von diesen Regelungen aber ausgenommen.
- Dach-Hedgefonds unterliegen weiterhin wettbewerbsschädigenden Restriktionen: Sie dürfen nur in hinsichtlich ihrer Anlagepolitik vergleichbare ausländische Zielfonds investieren. Da die Anlagerestriktionen im Ausland aber geringer sind, beschränkt dies das Anlagespektrum deutscher Dach-Hedgefonds erheblich.
Weiterhin im Gesetz enthalten ist auch der Warnhinweis mit Hinweis auf möglichen Totalverlust, der irreführend ist und daher gestrichen werden sollte.
- Single-Hedgefonds unterliegen weiterhin weitgehenden Anlagebeschränkungen, obwohl sie nicht öffentlich vertreiben werden dürfen. Gefordert wird hier die Möglichkeit in Immobilien, Fremdwährungen und unverbriefte Darlehens-Forderungen investieren zu dürfen sowie die Erhöhung der erlaubten Private-Equity-Quote auf 49%. Hinsichtlich des öffentlichen Vertriebs von Single-Hedgefonds schlägt der BAI die Aufhebung des Verbots ab einer Anlagesumme von 50.000 Euro vor, wodurch für den Anleger eine sinnvolle Portfolio-Beimischung möglich würde, Kleinanleger aber weiterhin ausgenommen wären.
- Gemischte Sondervermögen unterliegen derzeit dem absoluten Kaskadenverbot, d.h. eine Investition in Sondervermögen, die wiederum in andere Sondervermögen investieren ist nicht erlaubt. Diese Beschränkung sollte fallen und damit Investoren der Einstieg in alternative Investments über gemischte Sondervermögen ermöglicht werden. Die Hedgefonds-Quote der gemischten Sondervermögen sollte zudem von 10% auf 25% erhöht werden.
Die Industrie fordert Nachbesserung in dem für Mitte Februar erwarteten Kabinettsentwurf.