26.01.2007 | 

BAI kritisiert geplante Änderungen des Investmentgesetzes

Der Bundesverband Alternative Investments (BAI) hält den am 18. Januar 2007 vorgelegten Diskussionsentwurf zur Novellierung des Investmentgesetzes (InvG) im Hinblick auf die Hedgefonds-Regulierung in wesentlichen Punkten für unzureichend. Die wenigen "Schönheitskorrekturen" der geplanten Hedgefonds-Regulierung, wie etwa der gesetzliche Wegfall der ohnehin gegenwärtig ausgesetzten Transaktionsmeldepflichten sowie die Möglichkeit eines Dach-Hedgefonds, Geldmarktfonds zu erwerben oder Bridge Financing zu betreiben, werden den internationalen Industriestandards der Hedgefonds-Branche nicht gerecht, so der BAI in einer Stellungnahme.

Wesentliche von der Industrie geforderte Optimierungsmaßnahmen wie etwa die Öffnung des Anlageuniversums von sowie die Erhöhung der Private Equity Quote bei Single-Hedgefonds würden vom Diskussionsentwurf nicht berücksichtigt. Ebenso wenig würden das opt-out-Recht des Single-Hedgefonds hinsichtlich der Depotbankbestellung, die Klarstellung des Rehypothecation-Rechts des Prime Brokers, die Verlängerung der Kündigungsfrist von 100 auf 180 Tage, die Schaffung von Gate-Regelungen sowie die dringend erforderliche Deregulierung von Spezialfonds im Diskussionsentwurf umgesetzt. Nach wie vor soll der öffentliche Vertrieb von Single-Hedgefonds unzulässig sein, der Vertrieb von Dach-Hedgefonds dem Schriftformerfordernis unterliegen. Bei Investitionen eines Gemischten Sondervermögens in Single-Hedgefonds würden die regulatorischen Anforderungen weiter verschärft. Dies alles stehe dem Aufschwung der deutschen Hedgefonds-Branche entgegen, so der BAI.

Die geplante Einführung eines "Hedgefonds-Vehikels Light" in der Form eines "sonstigen Sondervermögens", das nach dem Willen des Finanzministeriums in begrenztem Umfang ebenfalls verschiedene alternative Anlagestrategien verfolgen darf, werde die Defizite der geplanten Hedgefonds-Regulierung nicht kompensieren können, heißt es in der BAI-Stellungnahme weiter.

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