BaFin will Hedge-Fund-Produkte in der Öffnungsklausel sehen
Dem ersten Anschein nach will die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht Hedge Fund-Produkte ? auch kapitalgarantierte ?, die Versicherungen zu Diversifikationszwecken im Deckungsstock halten, nur in der sog. Öffnungsklausel oder im freien Vermögen der Versicherung zulassen. Die Öffnungklausel ist für die Finanzprodukte vorgesehen, die nicht im Anlagenkatalog genannt sind. Allerdings haben verschiedene Versicherungen vor allem kapitalgarantierte Strukturierungen im Portfolio, die als eine Art festverzinsliches Wertpapier konzipiert sind und gemäß dem Anlagenkatalog und den ergangenen Rundschreiben des ehemaligen Bundesaufsichtsamts für Versicherungen konzipiert sind. Die Aufsicht begründet die Umbuchung in die Öffnungsklausel ? in einem dem Absolut|report vorliegenden Schreiben an eine Versicherung ? damit, dass Hedge Funds nicht im Anlagenkatalog genannt sind und auch nicht im Rahmen der Rundschreiben erwähnt wurden. Versicherungen, deren Öffnungsklausel, die 5% des Deckungsstocks ausmacht, schon belegt ist, sind jetzt verunsichert, wie sie diese Produkte nun buchen sollen ? zumal führende Rechtsanwaltskanzleien weiterhin von einer vollen Deckungstockfähigkeit ausgehen. Weiterhin herrscht in der Branche Unverständnis darüber, warum ausgerechnet Hedge Fund-Produkte, die sich dem aktuellen Markttrend entziehen konnten und wesentlich zur Diversifikation beitragen können, nun von der Aufsicht benachteiligt werden. Auch im Hinblick auf Private Equity. Diese Produkte können weiterhin als Beteiligung in den Deckungsstock im Rahmen der Aktienquote von max. 35% eingebucht werden. Auch weitere Alternative Investments wie High Yield-Fixed Income-Bonds und Asset Backed Securities werden so bevorzugt behandelt ? sie können eigene Quoten buchen oder im Rahmen der Anleihen-Quote gebucht werden, obwohl die Hedge Fund-Produkte über ihren Kapitalschutz so gut wie kein Kapitalverlustrisiko aufweisen. Die Haltung der Aufsicht kann aus Sicht des Absolut|reports wohl eher damit begründet werden, dass die Übersicht über die einzelnen Finanzanlagen der Versicherungen für die Aufsicht verbessert werden soll. Ob die Abschiebung von strukturierten Hedge Fund-Produken in die Öffnungsklausel die Lösung ist, darf bezweifelt werden. Gespräche mit der Aufsicht über eine bessere Lösung werden in den nächsten Wochen angestrebt.
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