20.12.2011 | Recht
BaFin stellt Neuregelung von Leerverkäufen zur Konsultation
Am 26. März 2012 tritt der § 30i WpHG in Kraft, durch das Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchlichen Wertpapier- und Derivategeschäfte in das WpHG eingefügt wurde. Dabei geht es insbesondere um die Regelungen und Meldepflichten für Leerverkaufsgeschäfte. Zur näheren Ausgestaltung der mit dem Gesetz verbundenen Pflichten, hat die BaFin am 8. Dezember den Verordnungsentwurf der Netto-Leerverkaufspositionstransparenzverordnung (N-LPTVO) zur Konsultation gestellt.
Kommentare und Anregungen können bis zum 9. Januar 2012 eingereicht werden, bzw. sollten bis zum 3. Januar beim Bundesverband Alternative Investments vorliegen. .
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Verordnungsentwurf