18.12.2014 | Absolut|report 5|2014

AIF-Verwahrstellen als Dienstleister im institutionellen Asset Management

Mit der AIFM-Richtlinie hat der Gesetzgeber die Trennung der Aufgaben der Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) und der AIF-Verwahrstellen institutionalisiert. Ludger Wibbeke und Tobias Moroni von Hauck & Aufhäuser Asset Servicing beschreiben in diesem Beitrag detailliert die rechtlichen Rahmenbedingungen und Aufgaben der AIF-Verwahrstellen. Diese umfassen neben der Verwahrung, Abwicklung und Kontrolle der vorwiegend im Immobilien- und Sachwertebereich angesiedelten Transaktionen auch die Verpflichtung, die Interessen der institutionellen Anleger zu wahren.



Abonnenten des Absolut|report finden den Beitrag in Ausgabe 5|2014 ab Seite 44.

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