Absolut verunsichert...

Absolut|report 7|2002}
...wurden viele Versicherungen angesichts eines Artikels in der Börsen-Zeitung, der sich auf die angebliche Aussage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) bezog, Hedge Fund-Produkte dürften von Versicherungen nur im Rahmen der Öffnungsklausel gehalten werden. Dem Absolut|report liegt ein Schreiben des BaFin an einen Versicherer vor, das nur mit Bezug auf ein bestimmtes garantiertes Hedge Fund-Produkt in For m einer Inhaberschuldverschreibung folgendermaßen argumentiert: Da es sich bei dem Produkt um ein Investment in Hedge Funds handele, könnten auch die Strukturierung und die Kapitalgarantie nichts daran ändern, dass Hedge Funds nicht durch den Anlagenkatalog oder bisher ergangene Rundschreiben gedeckt sind. Das BAFin folgert daraus für dieses Produkt, dass es der Öffnungsklausel oder dem freien Vermögen zuzuordnen ist. Diese Aussage ist zunächst auch positiv, da die Aufsicht so erstmals die Möglichkeit für Hedge Funds im Deckungsstock bejaht hat. Die Verunsicherung bei Versicherungen, Anbietern und Wirtschaftsprüfern ist trotzdem groß. Denn diese Aussage würde das Wachstum dieser Anlageform stark behindern. Das betroffene Produkt wurde von den Versicherern vor mehr als einem Jahr bei der Aufsicht als sog. ?einfach strukturiertes Produkt? auf Basis des Rundschreibens 2/99 angemeldet. Es gab keinen Widerspruch der Aufsicht, weshalb die nachträgliche Meinungsänderung überraschend ist. Man fragt sich nun, wie ernst es der Aufsicht mit ihren eigenen Anweisungen ist. Nach Rückfrage sind diverse Kanzleien, die für solche Produkte Gutachten erstellt haben, nach wie vor der Ansicht, dass es sich um ein rundschreibenkonformes Produkt für den Deckungsstock außerhalb der Öffnungsklausel handelt. Die wichtigste Implikation des BAFin-Schreibens ist allerdings die angenommene Tendenz der Aufsicht, Hedge Fund-Investments gegenüber anderen Investments zu benachteiligen. Hier sollte man jedoch keine voreiligen Schlüsse ziehen. Die Aufsicht hat wohl angesichts der dramatischen Situation in der Versicherungsindustrie vor allem die Sorge, den Überblick über das Ertrags-/Risiko-Profil des Deckungsstockvermögens zu verlieren. Gerade die vielfach gut diversifizierenden Absolut-Return-Produkte zu benachteiligen sollte aber nicht im Sinne der Aufsicht sein. Sie muss sie fördern und auch die Einschätzung von Gothaer-Vorstand Dr. Blei im aktuellen Interview berücksichtigen, der dieses Jahrzehnt für das der Alternative Investments hält.

Ihr Michael Busack
Herausgeber


Ausgabe: Absolut|report 7|2002