Absolut verunsichert...
...wurden viele Versicherungen angesichts eines Artikels in der
Börsen-Zeitung, der sich auf die angebliche Aussage der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) bezog, Hedge Fund-Produkte
dürften von Versicherungen nur im Rahmen der Öffnungsklausel gehalten
werden. Dem Absolut|report liegt ein Schreiben des BaFin an einen
Versicherer vor, das nur mit Bezug auf ein bestimmtes garantiertes Hedge
Fund-Produkt in For m einer Inhaberschuldverschreibung folgendermaßen
argumentiert: Da es sich bei dem Produkt um ein Investment in Hedge
Funds handele, könnten auch die Strukturierung und die Kapitalgarantie
nichts daran ändern, dass Hedge Funds nicht durch den Anlagenkatalog
oder bisher ergangene Rundschreiben gedeckt sind. Das BAFin folgert
daraus für dieses Produkt, dass es der Öffnungsklausel oder dem freien
Vermögen zuzuordnen ist. Diese Aussage ist zunächst auch positiv, da die
Aufsicht so erstmals die Möglichkeit für Hedge Funds im Deckungsstock
bejaht hat. Die Verunsicherung bei Versicherungen, Anbietern und
Wirtschaftsprüfern ist trotzdem groß. Denn diese Aussage würde das
Wachstum dieser Anlageform stark behindern. Das betroffene Produkt wurde
von den Versicherern vor mehr als einem Jahr bei der Aufsicht als sog.
?einfach strukturiertes Produkt? auf Basis des Rundschreibens 2/99
angemeldet. Es gab keinen Widerspruch der Aufsicht, weshalb die
nachträgliche Meinungsänderung überraschend ist. Man fragt sich nun, wie
ernst es der Aufsicht mit ihren eigenen Anweisungen ist. Nach Rückfrage
sind diverse Kanzleien, die für solche Produkte Gutachten erstellt
haben, nach wie vor der Ansicht, dass es sich um ein
rundschreibenkonformes Produkt für den Deckungsstock außerhalb der
Öffnungsklausel handelt. Die wichtigste Implikation des BAFin-Schreibens
ist allerdings die angenommene Tendenz der Aufsicht, Hedge
Fund-Investments gegenüber anderen Investments zu benachteiligen. Hier
sollte man jedoch keine voreiligen Schlüsse ziehen. Die Aufsicht hat
wohl angesichts der dramatischen Situation in der Versicherungsindustrie
vor allem die Sorge, den Überblick über das Ertrags-/Risiko-Profil des
Deckungsstockvermögens zu verlieren. Gerade die vielfach gut
diversifizierenden Absolut-Return-Produkte zu benachteiligen sollte aber
nicht im Sinne der Aufsicht sein. Sie muss sie fördern und auch die
Einschätzung von Gothaer-Vorstand Dr. Blei im aktuellen Interview
berücksichtigen, der dieses Jahrzehnt für das der Alternative
Investments hält.
Ihr Michael Busack
Herausgeber
Ausgabe: Absolut|report 7|2002
Ihr Michael Busack
Herausgeber
Ausgabe: Absolut|report 7|2002