Absolut solvent...
… soll es ab dem 1. Januar 2016 in den Sicherungsvermögen und auf
Gesamtunternehmensebene deutscher und europäischer Lebensversicherungen
zugehen. Mit Solvency II geht ein seit vielen Jahren geplantes Projekt
zur langfristigen Stabilisierung der Versicherungsindustrie endlich an
den Start. Das ist gut so!
Das Konzept für eine eigenkapitalbasierte Unterlegung von Kapitalanlagen ist der richtige Weg, Risiken besser zu kontrollieren und an das reale Portfolio anzupassen. Die alte Anlageverordnung mit quantitativen Grenzen, die aus einer Welt auf „mündelsicheren“ Anleihen basierender Asset-Allokation stammen, war zu unflexibel und auslegungsbedürftig.
Solvency II weist jedoch einen schweren Fehler auf, den die Aufsichtsbehörden so sicher nicht beabsichtigt oder vorhergesehen haben, der aber zum Flaschenhals und zur Stolperfalle für institutionelle Investoren wird. Die Welt, in der Solvency II entwickelt wurde, ist verschwunden. Es gibt keinen risikolosen Zins mehr! Und schon gar keinen, der die Garantieverzinsung, die durchschnittlich auf den Büchern der Versicherungen liegt, erzielen kann. Um 3 % zu erwirtschaften, muss man aktuell BBB Euro-Unternehmensanleihen kaufen, was weit entfernt ist von einer mündelsicheren Anlage.
Der gute Ansatz der Solvency-II-Idee wird durch die im Standardmodell geforderten Eigenkapitalanforderungen konterkariert. Hat vorher die statische Quotenstruktur der Anlageverordnung zu einer wenig effizienten Asset-Allokation geführt, beeinträchtigt nun das Standardmodell unter Solvency II das wichtige und gute Prudent-Person-Prinzip, was mehr Flexibilität und Eigenverantwortung versprach.
Die notwendige breitere Diversifikation der Kapitalanlagen über alle Asset-Klassen und Strategien hinweg kann nur über den Weg der kontrollierten Balance unterschiedlichster Risikoprämien erfolgen, die aber im Standardmodell unzureichend abgebildet werden. Dringend müssen daher Partialmodelle her, die von möglichst vielen Investoren angewendet werden können, ohne dass jeder ein eigenes Modell entwickeln muss. Hier sollten sich EIOPA und BaFin mit der Versicherungsindustrie auf einen gemeinsamen Weg verständigen.
Wir begleiten Ihren Weg weiterhin mit neuen Perspektiven und wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches Jahr 2016.
Michael Busack
Herausgeber
Ausgabe: Absolut|report 6|2015
Das Konzept für eine eigenkapitalbasierte Unterlegung von Kapitalanlagen ist der richtige Weg, Risiken besser zu kontrollieren und an das reale Portfolio anzupassen. Die alte Anlageverordnung mit quantitativen Grenzen, die aus einer Welt auf „mündelsicheren“ Anleihen basierender Asset-Allokation stammen, war zu unflexibel und auslegungsbedürftig.
Solvency II weist jedoch einen schweren Fehler auf, den die Aufsichtsbehörden so sicher nicht beabsichtigt oder vorhergesehen haben, der aber zum Flaschenhals und zur Stolperfalle für institutionelle Investoren wird. Die Welt, in der Solvency II entwickelt wurde, ist verschwunden. Es gibt keinen risikolosen Zins mehr! Und schon gar keinen, der die Garantieverzinsung, die durchschnittlich auf den Büchern der Versicherungen liegt, erzielen kann. Um 3 % zu erwirtschaften, muss man aktuell BBB Euro-Unternehmensanleihen kaufen, was weit entfernt ist von einer mündelsicheren Anlage.
Der gute Ansatz der Solvency-II-Idee wird durch die im Standardmodell geforderten Eigenkapitalanforderungen konterkariert. Hat vorher die statische Quotenstruktur der Anlageverordnung zu einer wenig effizienten Asset-Allokation geführt, beeinträchtigt nun das Standardmodell unter Solvency II das wichtige und gute Prudent-Person-Prinzip, was mehr Flexibilität und Eigenverantwortung versprach.
Die notwendige breitere Diversifikation der Kapitalanlagen über alle Asset-Klassen und Strategien hinweg kann nur über den Weg der kontrollierten Balance unterschiedlichster Risikoprämien erfolgen, die aber im Standardmodell unzureichend abgebildet werden. Dringend müssen daher Partialmodelle her, die von möglichst vielen Investoren angewendet werden können, ohne dass jeder ein eigenes Modell entwickeln muss. Hier sollten sich EIOPA und BaFin mit der Versicherungsindustrie auf einen gemeinsamen Weg verständigen.
Wir begleiten Ihren Weg weiterhin mit neuen Perspektiven und wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches Jahr 2016.
Michael Busack
Herausgeber
Ausgabe: Absolut|report 6|2015