Absolut verändert...
...wird in den nächsten Tagen die Anlageverordnung für Versicherungen
aussehen. Am 9. Juli wird der Bundesrat die neue Anlageverordnung
verabschieden, die dann nach Veröffentlichung - wohl Ende Juli - in
Kraft treten wird. Diese wird auch eine Aufnahme von Hedge Fonds,
Dach-Hedge-Fonds und strukturierten Hedge-Fonds-Produkten in das
Sicherungsvermögen (vormals Deckungsstock) in Höhe von 5 % erlauben. Ein
Meilenstein, nicht nur für den Finanzplatz Deutschland, sondern auch
für die wartenden Anbieter, die Investoren, die seit einigen Monaten auf
diese dringenden Veränderungen und Erweiterungen warten. Während
private Investoren schon in die ersten geregelten Produkte nach dem
neuen Investmentgesetz investieren können - und das auch schon seit
einigen Jahren (über Zertifikate) konnten -, ist gerade die wichtigste
Zielgruppe für Absolute-Return- und Hedge-Fonds-Produkte bislang noch im
regulatorischen Vakuum gehalten worden. Dies wird sich nun ändern. Auch
die Versicherungs-Aufsicht steht nun vor einem Meilenstein. Ihre
konservative Haltung bei Hedge Fonds hat in der Vergangenheit für einige
Unsicherheit, Verwirrungen und manchmal auch Missfallen gesorgt. Bei
den Hedge Fonds hat die Aufsicht ihren bis dato geltenden "Form over
Substance"-Ansatz umgedreht. Grundsätzlich eine richtige Entscheidung,
da Hedge Fonds als verpacktes Instrument, z. B. in der Zinsquote, sicher
nicht sinnvoll eingeordnet sind, jedoch die Anbieter bis dato keine
andere Wahl hatten, wenn sie hier investieren wollten und die
Öffnungsklausel nicht in Anspruch nehmen wollten oder konnten. Der
richtige Weg, den die Aufsicht nun beschreiten muss, ist derjenige der
qualitativen Aufsicht, wie sie z. B. in der Schweiz schon angewendet
wird. Gerade Hedge Fonds sind nicht gleich Hedge Fonds. Die
Produktvarianten sind so vielschichtig, dass eine einheitliche Bewertung
ohnehin nicht möglich sein wird. Die Bafin und die Unternehmen müssen
sich auch individuell abstimmen können. Das nun im Entwurf vorliegende
Rundschreiben der Bafin für Hedge-Fonds-Investments, welches hoffentlich
zum 1. August 2004 in Kraft treten wird, weist hinsichtlich der
Anforderungen für Versicherungsunternehmen in die richtige Richtung,
allerdings versucht es, zu viel zu detailliert vorzuschreiben und
enthält noch einiges an Optimierungspotential. Grundsätzlich muss man
davon ausgehen, dass Hedge Fonds von der Aufsicht, aber selbst bei
einigen Versicherungen noch mit viel Skepsis betrachtet werden. Die
Investoren und die Anbieter müssen sich dessen bewusst sein und in ihrer
Vorgehensweise auf diese Empfindlichkeiten Rücksicht nehmen. Wenn die
Produkte, sinnvoll eingesetzt, das Portfolio - auch für die Aufsicht
sichtbar - diversifizieren, dann steht auch einer Erhöhung der Quote
nichts mehr im Wege und möglicherweise wird die 35%ige
Risikokapitalquote dann insgesamt dem Prudent-Person- Prinzip
unterworfen. Vielen ist nicht einsichtig, warum ungesicherten
Aktieninvestments so viel Raum eingeräumt wird, risikodiversifizierten
Hedge Fonds- Investments hingegen, z. B. in Form von Dachfonds, jedoch
nur ein so kleiner Teil. Ein Anfang wird aber nun gemacht. Immerhin!
Ihr Michael Busack
Herausgeber
Ausgabe: Absolut|report 3|2004
Ihr Michael Busack
Herausgeber
Ausgabe: Absolut|report 3|2004