Absolut verändert...

Absolut|report 3|2004}
...wird in den nächsten Tagen die Anlageverordnung für Versicherungen aussehen. Am 9. Juli wird der Bundesrat die neue Anlageverordnung verabschieden, die dann nach Veröffentlichung - wohl Ende Juli - in Kraft treten wird. Diese wird auch eine Aufnahme von Hedge Fonds, Dach-Hedge-Fonds und strukturierten Hedge-Fonds-Produkten in das Sicherungsvermögen (vormals Deckungsstock) in Höhe von 5 % erlauben. Ein Meilenstein, nicht nur für den Finanzplatz Deutschland, sondern auch für die wartenden Anbieter, die Investoren, die seit einigen Monaten auf diese dringenden Veränderungen und Erweiterungen warten. Während private Investoren schon in die ersten geregelten Produkte nach dem neuen Investmentgesetz investieren können - und das auch schon seit einigen Jahren (über Zertifikate) konnten -, ist gerade die wichtigste Zielgruppe für Absolute-Return- und Hedge-Fonds-Produkte bislang noch im regulatorischen Vakuum gehalten worden. Dies wird sich nun ändern. Auch die Versicherungs-Aufsicht steht nun vor einem Meilenstein. Ihre konservative Haltung bei Hedge Fonds hat in der Vergangenheit für einige Unsicherheit, Verwirrungen und manchmal auch Missfallen gesorgt. Bei den Hedge Fonds hat die Aufsicht ihren bis dato geltenden "Form over Substance"-Ansatz umgedreht. Grundsätzlich eine richtige Entscheidung, da Hedge Fonds als verpacktes Instrument, z. B. in der Zinsquote, sicher nicht sinnvoll eingeordnet sind, jedoch die Anbieter bis dato keine andere Wahl hatten, wenn sie hier investieren wollten und die Öffnungsklausel nicht in Anspruch nehmen wollten oder konnten. Der richtige Weg, den die Aufsicht nun beschreiten muss, ist derjenige der qualitativen Aufsicht, wie sie z. B. in der Schweiz schon angewendet wird. Gerade Hedge Fonds sind nicht gleich Hedge Fonds. Die Produktvarianten sind so vielschichtig, dass eine einheitliche Bewertung ohnehin nicht möglich sein wird. Die Bafin und die Unternehmen müssen sich auch individuell abstimmen können. Das nun im Entwurf vorliegende Rundschreiben der Bafin für Hedge-Fonds-Investments, welches hoffentlich zum 1. August 2004 in Kraft treten wird, weist hinsichtlich der Anforderungen für Versicherungsunternehmen in die richtige Richtung, allerdings versucht es, zu viel zu detailliert vorzuschreiben und enthält noch einiges an Optimierungspotential. Grundsätzlich muss man davon ausgehen, dass Hedge Fonds von der Aufsicht, aber selbst bei einigen Versicherungen noch mit viel Skepsis betrachtet werden. Die Investoren und die Anbieter müssen sich dessen bewusst sein und in ihrer Vorgehensweise auf diese Empfindlichkeiten Rücksicht nehmen. Wenn die Produkte, sinnvoll eingesetzt, das Portfolio - auch für die Aufsicht sichtbar - diversifizieren, dann steht auch einer Erhöhung der Quote nichts mehr im Wege und möglicherweise wird die 35%ige Risikokapitalquote dann insgesamt dem Prudent-Person- Prinzip unterworfen. Vielen ist nicht einsichtig, warum ungesicherten Aktieninvestments so viel Raum eingeräumt wird, risikodiversifizierten Hedge Fonds- Investments hingegen, z. B. in Form von Dachfonds, jedoch nur ein so kleiner Teil. Ein Anfang wird aber nun gemacht. Immerhin!

Ihr Michael Busack
Herausgeber


Ausgabe: Absolut|report 3|2004