Reform des EU-Emissionshandelssystems
Der Europäische Emissionshandel (EHS) wird auf fast alle Sektoren ausgeweitet, insbesondere auf die Bereiche Gebäude und Verkehr. Darauf haben sich das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission im Rahmen der sog. Trilog-Verhandlungen geeinigt. Zwischen 2024 und 2026 wird das EHS schrittweise auf den Seeverkehr ausgeweitet. Ein neues getrenntes EHS wird für Gebäude und Straßenverkehr sowie Kraftstoffe eingeführt (ETS-II). Ebenfalls wird die Zahl der kostenlosen Zertifikate für bestimme Sektoren reduziert. Um diese Industrien im internationalen Wettbewerb zu schützen und eine Verlagerung der Emissionen zu vermeiden, wird parallel das CO2-Grenzausgleichssystem eingeführt, mit dem in die EU eingeführte, energieintensive Erzeugnisse bepreist werden.

Quelle: EU
Darüber hinaus wurden die Emissionsreduktionsziele verschärft. Bis 2030 wird nun eine Reduktion um 62 % gegenüber 2005 angestrebt – 19 Prozentpunkte mehr als zuvor. Auch soll die Obergrenze für das Zertifikatangebot schneller gesenkt werden. Ein Teil der Einnahmen fließt in einen Innovationsfonds, der Investitionen in klimafreundliche Technologien fördert. Das Volumen beläuft sich auf geschätzt etwa 40 Mrd. EUR für den Zeitraum 2021-2030. Ein neuer Klimasozialfonds soll den Mitgliedstaaten Finanzmittel zur Verfügung stellen, um die sozialen Auswirkungen des Emissionshandelssystems ETS-II auszugleichen.
Derzeit umfasst das EHS rund 10.000 Unternehmen aus den Sektoren Strom- und Wärmeerzeugung sowie dem gewerblichen innereuropäischen Luftverkehr und energieintensive Industriesektoren (z.B. Erdölraffinerien, Stahlindustrie, Zement-, Glas- und Papierproduktion).
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