Handlungsempfehlungen des Sustainable-Finance-Beirats der Bundesregierung
Für den Erfolg der wirtschaftlichen Transformation ist die Zusammenarbeit der öffentlichen Hand, der Unternehmen und der Finanzmarktakteure entscheidend, argumentiert der Sustainable-Finance-Beirat der Bundesregierung in seinem Zwischenbericht. Dieser ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer nationalen Sustainable-Finance-Strategie. Zu den 53 vorgelegten Handlungsansätzen findet bis 3. April 2020 eine Konsultation statt. Die Handlungsempfehlungen richten sich primär an die Bundesregierung, aber auch an Unternehmen und Finanzmarktakteure. Die Bundesregierung soll vornehmlich ein zielgerichtetes Rahmenwerk schaffen und die politischen Ziele auch bei den eigenen Mittelverwendungen und Portfolien sowie staatlichen Förderprogrammen und Garantien umsetzen. Börsennotierte Unternehmen berichten ab 2022 verpflichtend gemäß TCFD. Der Beirat empfiehlt zudem die Standardisierung einer integrierten Berichterstattung für alle Unternehmen sowie regelmäßige Klima-Stresstests und Szenarioanalysen als festen Bestandteil des Risikomanagements. Institutionelle Investoren sollen Nachhaltigkeitsparameter in das Risikomanagement und in die Strategien systematisch integrieren sowie den Einfluss der Portfolien und Finanzierungen auf Nachhaltigkeitsthemen offenlegen.
Mit der Publikation Absolut|impact zeigt Absolut Research das Spektrum nachhaltiger Investments für institutionelle Investoren auf. Anleger erfahren durch Fachbeiträge zu Strategien, Trends, ESG-Initiativen und Regulierung, wie sie nicht nur ihr Portfolio, sondern auch gesellschaftliche Veränderungen (mit)gestalten können.