Abschlussbericht des Sustainable-Finance-Beirats der Bundesregierung
Der von der Bundesregierung eingesetzte Sustainable-Finance-Beirat hat am 25. Februar unter dem Titel „Shifting the Trillions“ seinen 130-seitigen Abschlussbericht präsentiert. Darin werden 31 konkrete Empfehlungen formuliert, wie Kapitalströme zur nachhaltigen Transformation der deutschen Wirtschaft umgeleitet werden können. Durch Sustainable Finance soll der Finanzsektor verstärkt realwirtschaftliche Investitionen und Aktivitäten unterstützen, die zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen und zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens notwendig sind. Die Empfehlungen gliedern sich in fünf Themengebiete: kohärenter Politikrahmen, Berichterstattung der Unternehmen, Wissen und Kompetenz der Verantwortlichen, Wirksamkeit von Finanzprodukten und institutionelle Verstetigung.

Quelle: Sustainable Finance Beirat
Als Basis für Sustainable Finance sollen Unternehmen transparent, vergleichbar und zukunftsgerichtet ihre Transformationsstrategien und Wirkung auf Umwelt und Gesellschaft berichten. Dafür sollen Unternehmen im Lagebericht als Teil des geprüften Jahresabschlusses allen Interessengruppen, insbesondere Investoren und Kreditgebern, zeitnah und messbar aufzeigen, wie sie auf neue Technologien und Qualifikationsanforderungen, auf Krisenszenarien und Kostenfaktoren wie den Klimawandel, Ressourcenmangel oder Pandemien vorbereitet sind.
In Bezug auf die Wirksamkeit von Finanzprodukten empfiehlt der Beirat in Anlehnung an die EU Offenlegungsverordnung ein System zur Klassifizierung der Nachhaltigkeit aller Finanzmarktprodukte zu etablieren, um Nachhaltigkeitschancen und risiken transparent zu machen und Anlageentscheidungen zu erleichtern.
Ebenfalls sollten regulatorische Gestaltungsspielräume besser genutzt werden, um wirkungsorientiertes Investieren zu erleichtern. Bspw. ist aufgrund der Regelungen im KAGB die Auflage von Impact-Investing-Produkten (IIP) in Deutschland nur sehr eingeschränkt möglich. Einzige aktuelle Ausnahme gemäß § 222 KAGB sind Mikrofinanzfonds. In der EU zugelassene IIP sind in Deutschland zudem im Vertrieb eingeschränkt. Eine Ausnahme stellt das europäische Investmentvehikel European Long-Term Investment Fund (ELTIF) dar, das im deutschen Markt jedoch kaum verbreitet ist. Der Beirat empfiehlt daher, die Regelung für Mikrofinanzprodukte gem. § 222 KAGB auf andere Produktkategorien, wie Erneuerbare Energien, Sozialimmobilien oder nachhaltige Immobilien zu erweitern.
Der Beirat hält fest, dass es für ein Gelingen der Transformation es Leuchtturmprojekte und ein Zusammenwirken der drei zentralen Akteure aus Politik, Finanz und Realwirtschaft braucht. Die weitere Dynamik muss sich aus einer institutionellen Verstetigung entwickeln. Der Beirat empfiehlt der Bundesregierung daher die Etablierung einer zentralen Koordinierungsstelle Sustainable Finance im Bundesministerium der Finanzen, um ressortübergreifend zielgerichtetes Handeln sicherzustellen.
Mit der Publikation Absolut|impact zeigt Absolut Research das Spektrum nachhaltiger Investments für institutionelle Investoren auf. Anleger erfahren durch Fachbeiträge zu Strategien, Trends, ESG-Initiativen und Regulierung, wie sie nicht nur ihr Portfolio, sondern auch gesellschaftliche Veränderungen (mit)gestalten können.