16.11.2016 | Recht

Förderung der bAV durch neues Betriebsrentenstärkungsgesetz

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium der Finanzen haben am 4. November 2016 den Referentenentwurf zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung veröffentlicht. Ausgangspunkt der Gesetzesüberarbeitung ist die nach Einschätzung der Ministerien unzureichende Verbreitung der Betriebsrenten. Im Fokus stehen insbesondere kleine Unternehmen und Geringverdiener. Durch die Gesetzesänderung soll ein höheres Versorgungsniveau erreicht werden.

Unternehmen können auch weiterhin selbstständig entscheiden, ob sie eine betriebliche Altersversorgung anbieten. Neu ist die Einführung eines zusätzlichen Durchführungsweges, der reinen Beitragszusage. Hierdurch entfallen garantierte Leistungszusagen durch das Unternehmen, wodurch u.a. auch ein gewisses Betriebsrentenniveau im derzeitigen Marktumfeld gewährleistet werden soll und auch höhere Versorgungsleistungen erzielt werden können. Das neue Gesetz ermöglicht ebenso die Umsetzung einer automatischen Entgeltumwandlung. Unternehmen wird die Möglichkeit geboten dies über ein Opting-Out-Modell einzuführen.
Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen sollen die Neuerungen effiziente Versorgungslösungen ermöglichen.

Dieser Entwurf soll noch in diesem Jahr im Bundeskabinett verabschiedet werden und zum 01.01.2018 in Kraft treten.


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