01.02.2015 | Absolut|report 1|2015

Vertrieb von ausländischen kollektiven Kapitalanlagen an qualifizierte Anleger in der Schweiz

Die Schweiz hat ihre Gesetzgebung zum Vertrieb von ausländischen Investmentsfonds in oder von der Schweiz aus mit der Revision des Kollektivanlagegesetzes an die EU-Gesetzgebung angepasst. Die Übergangsfristen die Anbietern ausländischer Fonds gewährt wurden um sich der revidierten Gesetzgebung anzupassen liefen am 28. Februar 2015 aus. Ab dem 1. März müssen alle Fonds den neuen Regelungen konform sein. Diese haben die Autoren Wolfgang Landl und Siro Zanovello, beide OpenFunds Investment Services sowie Lars Schlichting von KPMG in ihrem Beitrag umfassend dargestellt und beantworten damit alle Fragen rund um den Fondsvertrieb an qualifizierte Anleger in die Schweiz.



Abonnenten des Absolut|report finden den Beitrag in Ausgabe 1|2015 ab Seite 62.

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