ESG-Transparenzpflichten für Investoren und nachhaltige Anlagen
Im Rahmen des Aktionsplans Sustainable Finance ist im Amtsblatt der Europäischen Union am 9. Dezember 2019 eine Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor veröffentlicht worden. Sie regelt, wie Marktteilnehmer künftig über ESG-Investments und -Risiken informieren müssen. Von der Regelung sind neben Versicherern, Asset Managern und Banken auch Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (EbAV) betroffen. Bspw. müssen alle Marktteilnehmer künftig auf ihren Internetseiten offenlegen, wie Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionen und Entscheidungsprozesses auf Unternehmensebene einbezogen werden. Insbesondere ist darüber zu informieren, welche nachteiligen Auswirkungen sich von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren ergeben.
Auf Ebene von Finanzprodukten ist u.a. zu erläutern, auf welche Art und Weise Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt werden und welche Auswirkungen von ESG-Risiken auf die Rendite zu erwarten sind. Werden ESG-Risiken als nicht relevant erachtet, ist dies ebenfalls zu begründen. Für Finanzprodukte, die nachhaltige Investitonsziele oder ökologische oder soziale Merkmale anstreben, ist offenzulegen, wie diese erreicht werden sollen, welche Methoden bei Bewertung, Messung und Überwachung zu Einsatz kommen und welche dritten Datenquellen herangezogen werden.
Die Verordnung gilt ab dem 10. März 2021.
Mit der Publikation Absolut|impact zeigt Absolut Research das Spektrum nachhaltiger Investments für institutionelle Investoren auf. Anleger erfahren durch Fachbeiträge zu Strategien, Trends, ESG-Initiativen und Regulierung, wie sie nicht nur ihr Portfolio, sondern auch gesellschaftliche Veränderungen (mit)gestalten können.