17.10.2007 | 

Risikobegrenzungsgesetz in der Kritik

Der Referentenentwurf für das Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz) steht in der Kritik. Zu dem am 20. September 2007 seitens des Bundesfinanzministeriums vorgelegten Entwurf sind  diverse Stellungnahmen verfügbar, die detailliert auf die Probleme des Entwurf eingehen.

So kritisiert der Bundesverband der Kapitalgesellschaften in Deutschland (BVK) in seinem Schreiben an das Bundesfinanzministerium die falsche Verknüpfung des Risikobegrenzungsgesetz mit dem Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG). Der BVK weist darauf hin, dass dadurch der falsche Eindruck erweckt würde, es bestände ein Zusammenhang zwischen Private Equity und bestimmten Risiken am Kapitalmarkt.

Auch Professor Kaserer von der Technischen Universität München, der bereits als Gutachter für die Bundesregierung auftrat, äußert Bedenken. Es sei zu befürchten, dass mit dem Entwurf nicht (vermeintliche) Risiken begrenzt, sondern vielmehr die für eine effiziente Kapitalallokation bedeutsame Rolle des Kapitalmarktes beeinträchtigt werde.

In seiner sehr lesenswerten Analyse erläutert er auch die Rolle die Finanzinvestoren bei der oftmals zitierten versuchten Übernahme der Londoner Börse durch die Deutschen Börse. Desweiteren weist er darauf hin, dass mit der Erweiterung der Meldepflichten für Investoren zusätzliche Bürokratie geschaffen wird, der kein adäquater Nutzen gegenüberstehe.

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