Referentenentwurf der Anlageverordnung für Versicherungen erweitert das Anlageuniversum
Aktuell wird die dritte Änderung der Anlageverordnung für Versicherungen (AnlV) zwischen dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) und der Versicherungsbranche abgestimmt. Am 25.07.2008 ist der aktuelle Referentenentwurf des BMF erschienen. Er sieht einige wichtige Änderungen der AnlV bezüglich der aktuellen Fassung vor:
Die wichtigsten Änderungen sind die Loslösung von Rohstoffanlagen an Hedgefonds. Der Referentenentwurf sieht hier eine eigenständige 5% Grenze für Rohstoffanlagen vor. Weiterhin soll eine Aufstockung der Quote für Kapitalanlagen in nicht notierte Beteiligungen von 10% auf 15% erfolgen. In diesem Zusammenhang soll auch die Beteiligungshöchstgrenze von 10% an einem solchen Unternehmen aufgegeben werden. Als neue Beteiligungsgrenze ist eine Limitierung auf 1% des gebunden Vermögens der Versicherung vorgesehen.
Schließlich sollen nicht notierte Forderungen aus nachrangigen Verbindlichkeiten und nicht notierte Genussrechte nur noch auf die 35 % Grenze für Risikokapitalanlagen angerechnet werden, nicht aber auf die Mischgrenze für Beteiligungen.
Ebenfalls sieht der Referentenentwurf eine Erweiterung des Anlageuniversums durch stärkeres Abstellen auf die Vollmitgliedschaft in der OECD vor. Das hat vor allem für Private Equity, Real Estate und Infrastruktur Fonds aus den USA Bedeutung.
Bei Immobiliengesellschaften soll die 3-Objekte-Grenze fallen. Zudem werden Gesellschafterdarlehen an Immobiliengesellschaften zugelassen. Das erleichtert die Strukturierung von Real Estate Fonds. Die Darlehen sollen in die Immobilienquote von 25% einbezogen werden.