Neue Anlagerichtlinie für österreichische Pensionskassen
Die europäische EbAV-II Richtlinie steht auch in Österreich vor der Umsetzung. Die vom Wiener Parlament verabschiedete Pensionskassengesetz-Novelle sieht zahlreiche Anpassungen vor. Entgegen der ursprünglichen Absicht einer Angleichung an Solvency II sind jedoch keine neuen Solvenzbestimmungen vorgesehen. Die Änderungen richten sich in erster Linie auf die Säulen 2 und 3.
So sind Pensionskassen künftig verpflichtet, interne Anlagerichtlinien zu definieren und diese der Finanzmarktaufsicht vorzulegen. Ebenfalls wurden Anforderungen an Professionalität, Qualifikation und Reputation des Managements, sowie die Definition von Schlüsselfunktionen geschaffen. Dagegen entfällt die Quotenregelung für Anlageklassen. Die theoretische Obergrenze für Aktieninvestments von 70 % wurde entfernt. Auch wurden grenzüberschreitende Anlagen erleichtert und die Beschränkung von Fremdwährungsinvestments von 30 % gekippt. Aspekte der Nachhaltigkeit sind künftig ebenfalls zu beachten. So muss in Anlage- und Risikomanagement ökologischen, sozialen und der Unternehmensführung betreffenden Faktoren Rechnung getragen werden.