01.02.2021 | Märkte

Menschenrechte als Investorenpflicht

Das Südwind Institut hat im Juni 2020 in einer Studie untersucht, wie Menschenrechte aus zivilgesellschaftlicher Sicht in den Sorgfaltspflichten der "grünen" EU-Taxonomie umgesetzt werden sollten und darauf aufbauend einen Vorschlag für eine "soziale" Taxonomie erarbeitet. Mit Hilfe einer sozialen Taxonomie soll sozialer Fortschritt gezielt vorangetrieben werden. Dabei bilden die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten, insb. Existenzlohn bzw. Existenzeinkommen, die Beschwerdemöglichkeit sowie Gewerkschaftsfreiheit die Grundlage. Die Autoren zeigen beispielhaft, was diese Maßgaben für 14 Schlüsselbranchen bedeuten und wie die Nachhaltigkeitsziele der UN (SDGs) genutzt werden können.


Quelle: Südwind Institut


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