31.10.2005 | 

Hedgefonds in Deutschland - Zwischengewinne in 2006 und Erleichterungen für Gemischte Sondervermögen

In- und ausländische Single- und Dach-Hedgefonds können auch im Jahr

2006 von der Ermittlung und Bekanntmachung des Zwischengewinns absehen.

Darauf weist der Bundesverband Alternative Investments (BAI) hin. Die

bereits für das Jahr 2005 bestehende Befreiung wird durch die

BMF-Bekanntmachung vom 30. September 2005 um ein weiteres Jahr

verlängert. Hierdurch werden auch im Jahr 2006 nicht unerhebliche

Vorbereitungskosten der Fondsinitiatoren aufgrund der aufwendigen

Ermittlung des Zwischengewinns vermieden.

Wie der BAI weiter mitteilt, können außerdem gemischte Sondervermögen

nach § 85 InvG bis zu 10 Prozent des Wertes ihres Sondervermögens in

in- und ausländische Single-Hedgefunds investieren, soweit diese nicht

selbst in Investmentvermögen investieren. In diesem Zusammenhang hat

sich die BaFin dahingehend geäußert, dass es aufsichtsrechtlich nicht

beanstandet wird, wenn von Gemischten Sondervermögen im Rahmen der

Anlagegrenzen nach § 85 InvG auch Hedgefonds-Zertifikate erworben

werden. Unbeachtlich ist es dabei, ob es sich um einen Erwerb

beispielsweise von Zertifikaten auf Single-Hedgefonds-Baskets oder

-Indizes oder von Zertifikaten auf Dach-Hedgefonds-Baskets bzw.

-Indices handelt.

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