Hedgefonds in Deutschland - Zwischengewinne in 2006 und Erleichterungen für Gemischte Sondervermögen
In- und ausländische Single- und Dach-Hedgefonds können auch im Jahr
2006 von der Ermittlung und Bekanntmachung des Zwischengewinns absehen.
Darauf weist der Bundesverband Alternative Investments (BAI) hin. Die
bereits für das Jahr 2005 bestehende Befreiung wird durch die
BMF-Bekanntmachung vom 30. September 2005 um ein weiteres Jahr
verlängert. Hierdurch werden auch im Jahr 2006 nicht unerhebliche
Vorbereitungskosten der Fondsinitiatoren aufgrund der aufwendigen
Ermittlung des Zwischengewinns vermieden.
Wie der BAI weiter mitteilt, können außerdem gemischte Sondervermögen
nach § 85 InvG bis zu 10 Prozent des Wertes ihres Sondervermögens in
in- und ausländische Single-Hedgefunds investieren, soweit diese nicht
selbst in Investmentvermögen investieren. In diesem Zusammenhang hat
sich die BaFin dahingehend geäußert, dass es aufsichtsrechtlich nicht
beanstandet wird, wenn von Gemischten Sondervermögen im Rahmen der
Anlagegrenzen nach § 85 InvG auch Hedgefonds-Zertifikate erworben
werden. Unbeachtlich ist es dabei, ob es sich um einen Erwerb
beispielsweise von Zertifikaten auf Single-Hedgefonds-Baskets oder
-Indizes oder von Zertifikaten auf Dach-Hedgefonds-Baskets bzw.
-Indices handelt.
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