Hedge Fonds müssen keine Zwischengewinnen in 2005 ausweisen
In einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 15. Februar 2005 wird im Vorgriff auf die Regelungen im noch nicht fertiggestellten Einführungsschreiben zum InvStG bekannt gegeben, dass in Deutschland angebotene Hedge Fonds (Single- und Dach-Hedgefonds) von der Ermittlung und Bekanntmachung des Zwischengewinns bis Ende 2005 absehen können.
Diese Möglichkeit ist von vielen am Markt schon aktiven Hedge-Fonds-Anbietern sehr gewünscht worden.
Der Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI) und der BVI hatten sich für die Abschaffung der Zwischengewinnermittlung beim BMF eingesetzt, um die ohnehin sehr problematische Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen bei Hedge Fonds und die damit einhergehende Verzögerung von Produktangeboten und eines deutschen Hedge Fonds-Marktes nicht noch weiter zu behindern.
In dem aktuellen Entwurf des Einführungsschreibens wird auch darauf verzichtet, was aber die am Markt aktiven Anbieter trotzdem gezwungen hat Vorkehrungen zur Ermittlung des Zwischengewinns vorzunehmen, bis das Schreiben veröffentlich wird.
Diesem Problem beseitigt nun das neue Schreiben des BMF .
Download des Schreibens für Abonnenten hier: BMF-Schreiben !!alte Verlinkung!!
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