16.05.2007 | 

Gutachter des BMF und BVK betonen Bedeutung von Private Equity für Standort Deutschland

Private Equity als Motor für die Entwicklung der Unternehmenslandschaft in Deutschland braucht verlässliche Rahmenbedingungen.

Die Professoren Ann-Kristin Achleitner und Christoph Kaserer, von der Technischen Universität München, die ein bislang unveröffentlichtes Gutachten für das Bundesfinanzministerium zur Bedeutung und Regulierung von Private Equity erstellt haben, weisen in ihrem Kommentar im aktuellen Absolut|report darauf hin, dass Deutschland bislang als Standort für Private-Equity-und Venture-Capital-Gesellschaften unterentwickelt ist. Im Jahr 2005 wurden lediglich 5,7% der in Europa investierten Private-Equity-Gelder über deutsche Fonds investiert, wohingegen Großbritannien auf einen Anteil von 50,7%, Frankreich von 15,5% und selbst Schweden auf einen Anteil von 6,4% kommen.

Die Autoren legen dar, dass es vor diesem Hintergrund das primäre Ziel eines Private-Equity-Gesetzes sein muss, dafür zu sorgen, dass der aktuelle Marktanteil von 5,7% über eine vermehrte Ansiedlung von Private Equity Fonds in Deutschland deutlich erhöht wird. Allein dadurch könnten für den Fiskus schon spürbare Mehreinnahmen generiert werden, da auf diesem Wege hochwertige Arbeitsplätze in Deutschland entstehen.

Als Kernpunkt des derzeit diskutierten Private-Equity-Gesetzes fordern die Autoren daher die gesicherte steuerliche Transparenz von Private-Equity-Fonds und die Beseitigung der steuerlichen Diskriminierung von in Deutschland ansässigen Fonds insbesondere gegenüber den in anderen EU-Mitgliedstaaten angesiedelten Fonds.

Auch der Bundesverband deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) kritisiert in seinem Kommentar für den Absolut|report die Rahmenbedingungen in Deutschland. Prof. Dr. Wilhelm Haarmann, Mitglied des Vorstands des BVK, stellt die bislang bekannten Ansätze zur Regulierung in seinem Kommentar in Frage.
Zusammenfassend stellt er fest: "Es tut letztlich nichts zur Sache, ob die Vorschriften in ein neues Gesetz kommen oder in zwei oder mehr Gesetze. Ebenso ist es unwichtig, ob das neue Gesetz 'Private-Equity-Gesetz', 'Unternehmensbeteiligungsgesetz', 'Beteiligungsfinanzierungsgesetz' oder 'Wagniskapitalfinanzierungsgesetz' heißt. Wichtig ist, dass die für Private Equity und Venture Capital wichtigen Themen angemessen geregelt werden, so dass Deutschland als Standort für Fonds in diesen Bereichen attraktiv und wettbewerbsfähig ist, und dass Finanzierungen durch derartige Fonds in Deutschland im Rahmen guter Bedingungen durchgeführt werden können."

Die Kommentare von Prof. Dr. Dr. Ann-Kristin Achleitner und Prof. Dr. Christoph Kaserer sowie von Prof. Dr. Haarmann stehen unter folgendem Link zur Verfügung.

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