18.10.2004 | 

Finanzministerium will Unklarheiten bei Hedge-Fonds Anfang 2005 beseitigen

Das Finanzministerium will die noch bestehenden Mängel und Unklarheiten im neuen Investmentgesetz wahrscheinlich Anfang kommenden Jahres beseitigen. Dabei solle auch das Verhältnis zwischen Primebroker und Depotbank genauer bestimmt werden, kündigte Ministerialrat Uwe Wewel laut "Börsen-Zeitung" auf den Frankfurter Fondstagen an. Er gehe davon aus, dass dann der Primebroker direkt von der KAG und nicht von der Depotbank beauftragt werde. Primebroker versorgen unter anderem die Hedge-Fonds mit Wertpapieren für Leerverkäufe und bieten ihnen Fremdkapital an.

Wewel will dem Bericht zufolge zudem das Modell der Investment-AG mit veränderlichem Kapital forcieren: "Unser Ziel ist es, dass Hedgefonds-Anbieter auch ohne das Dach einer großen Kapitalanlagegesellschaft in Deutschland arbeiten können." Er rechne damit, dass noch in diesem Jahr die ersten Gesellschaften dieser Art gegründet würden.

Für die Versicherungen soll laut "Börsen-Zeitung" die bisherige Grenze von fünf Prozent ihres Gesamtvermögens, dass in Hedge-Fonds investiert werden darf, bestehen bleiben. Von der Branche sei kein höheres Limit gefordert worden, argumentierte Wewel. Das Investment in einen einzelnen Hedge-Fonds soll auch weiterhin nicht höher als ein Prozent des Vermögens sein dürfen.

Wie das Blatt weiter berichtet, soll demnächst die obligatorische Berechnung des Zwischengewinns aus Zinserträgen bei Fonds wieder eingeführt werden. Sie war zunächst mit dem neuen Investmentsteuergesetz abgeschafft worden. Anfang kommenden Jahres soll auch darüber entschieden werden, ob steuerbegünstigte Immobilenaktien eingeführt werden sollen.

Die Fonds-Branche kritisiert weiterhin, dass ausländische Einzel-Hedgefonds auch ohne Plazet der BaFin in Deutschland im Private Placement vertrieben werden dürften. Ausländische Einzel-Hedgefonds hingegen liefen Gefahr, wegen Betreiben eines unerlaubten Finanzkommissionsgeschäftes mit der Behörde in Konflikt zu geraten. Deutsche Dach-Hedgefonds hätten hingegen das Problem, dass ausländische Zielfonds nicht die erforderliche steuerliche Transparenz böten, die das Gesetz verlange. Hier verwies Wewel auf eine bereits erfolgte Änderung, nach der ein einzelner nichttransparenter Hedge-Fonds im Portfolio noch nicht zu einer Strafbesteuerung des gesamten Dach-Hedgefonds führe. Dieses Argument ist jedoch kaum einem Investor zu verkaufen. Die Suche nach steuertransparenten Hedge Fonds wird also weiter gehen und die Entwicklung der Dachfonds behindern.

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