Finanzministerium hält baldige Einführung von REITs für möglich
Das Bundesfinanzministerium hält eine Einführung von Real Estate
Investment Trusts (REITs) in Deutschland bereits bis Anfang kommenden
Jahres für möglich. "Voraussetzung ist jedoch, dass für die offenen
steuerlichen Fragen Lösungen gefunden werden", erklärte die
Parlamentarische Staatssekretärin Barbara Hendricks in Berlin. Bei
REITs handelt es sich um unternehmerisch tätige
Immobiliengesellschaften, die auf Gesellschaftsebene von der
Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit sind, sofern sie ihre Erträge
im Wesentlichen an ihre Anleger ausschütten.
Vor diesem Hintergrund sollen Experten verschiedener Bundesländer
Lösungen finden, die Mitnahmeeffekte durch steuerliche Schlupflöcher
ausschließen. Ein wesentliches Kernelement eines REIT-Gesetzes sei die
Besteuerung stiller Reserven, sagte Hendricks weiter. Viele Unternehmen
besäßen Immobilien, deren Buchwert unter dem möglichen Kaufpreis liege.
Im Falle einer Veräußerung müssten jene Unternehmen dann diese
Differenz versteuern. Dies sei ein Grund weshalb, viele auf einen
Verkauf verzichteten und die stillen Reserven aufrechterhielten.
Dadurch gingen dem Fiskus Einnahmen verloren. "Die Zielsetzung der
Einführung von REITs ist es, sowohl den Finanzplatz Deutschland
als auch die öffentliche Haushalte zu stärken", erklärte die
Parlamentarische Staatssekretärin abschließend.
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