07.02.2005 | 

Finanzministerium hält baldige Einführung von REITs für möglich

Das Bundesfinanzministerium hält eine Einführung von Real Estate

Investment Trusts (REITs) in Deutschland bereits bis Anfang kommenden

Jahres für möglich. "Voraussetzung ist jedoch, dass für die offenen

steuerlichen Fragen Lösungen gefunden werden", erklärte die

Parlamentarische Staatssekretärin Barbara Hendricks in Berlin. Bei

REITs handelt es sich um unternehmerisch tätige

Immobiliengesellschaften, die auf Gesellschaftsebene von der

Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit sind, sofern sie ihre Erträge

im Wesentlichen an ihre Anleger ausschütten.

Vor diesem Hintergrund sollen Experten verschiedener Bundesländer

Lösungen finden, die Mitnahmeeffekte durch steuerliche Schlupflöcher

ausschließen. Ein wesentliches Kernelement eines REIT-Gesetzes sei die

Besteuerung stiller Reserven, sagte Hendricks weiter. Viele Unternehmen

besäßen Immobilien, deren Buchwert unter dem möglichen Kaufpreis liege.

Im Falle einer Veräußerung müssten jene Unternehmen dann diese

Differenz versteuern. Dies sei ein Grund weshalb, viele auf einen

Verkauf verzichteten und die stillen Reserven aufrechterhielten.

Dadurch gingen dem Fiskus Einnahmen verloren. "Die Zielsetzung der

Einführung von REITs ist es, sowohl den Finanzplatz Deutschland

als auch die öffentliche Haushalte zu stärken", erklärte die

Parlamentarische Staatssekretärin abschließend.

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