24.08.2005 | 

EU-Pensionsfondsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt

Der Bundesrat hat vor kurzem  das 7. Gesetz zur Änderung des

Versicherungsaufsichtsgesetzes beschlossen und dadurch die Umsetzung

der sog. "EU-Pensionsfondsrichtlinie" in deutsches Recht ermöglicht.

Erfasst werden die deutschen Durchführungswege Pensionskasse und

Pensionsfonds. Der Absolut|report wird die Auswirkungen auf die

Möglichkeiten des Investments in Hedgefonds und Private Equity in den

nächsten Wochen untersuchen und darüber berichten.

Mit dieser Richtlinie werden aufsichtsrechtliche Mindeststandards

eingeführt, sodass die Finanzaufsicht des Herkunftslandes über

Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) künftig im

Grundsatz in der ganzen europäischen Union anerkannt wird (europäischer

Pass).

EU-weit agierende Unternehmen wird die Bündelung ihrer bAV in einem

Mitgliedsstaat erleichtert und Arbeitgeber können unter den Anbietern

der bAV europaweit auswählen. Zusätzliche Erleichterung bringt das

Gesetz bei der Übertragung von Pensionsverpflichtungen auf einen

deutschen Pensionsfonds.

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