EU-Pensionsfondsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt
Der Bundesrat hat vor kurzem das 7. Gesetz zur Änderung des
Versicherungsaufsichtsgesetzes beschlossen und dadurch die Umsetzung
der sog. "EU-Pensionsfondsrichtlinie" in deutsches Recht ermöglicht.
Erfasst werden die deutschen Durchführungswege Pensionskasse und
Pensionsfonds. Der Absolut|report wird die Auswirkungen auf die
Möglichkeiten des Investments in Hedgefonds und Private Equity in den
nächsten Wochen untersuchen und darüber berichten.
Mit dieser Richtlinie werden aufsichtsrechtliche Mindeststandards
eingeführt, sodass die Finanzaufsicht des Herkunftslandes über
Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) künftig im
Grundsatz in der ganzen europäischen Union anerkannt wird (europäischer
Pass).
EU-weit agierende Unternehmen wird die Bündelung ihrer bAV in einem
Mitgliedsstaat erleichtert und Arbeitgeber können unter den Anbietern
der bAV europaweit auswählen. Zusätzliche Erleichterung bringt das
Gesetz bei der Übertragung von Pensionsverpflichtungen auf einen
deutschen Pensionsfonds.
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