30.06.2022 | Märkte

EU harmonisiert Sustainability-Reporting

Der Rat der Europäischen Union und das EU-Parlament haben sich am 21. Juni 2022 auf neue Regelungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen geeinigt. Der Vorschlag zielt darauf ab, Lücken und Ungenauigkeiten in den bestehenden NFRD-Vorschriften zu beheben, um den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft voranzutreiben. Mit der neuen CSRD-Richtlinie werden detailliertere Berichtspflichten eingeführt und sichergestellt, dass große Unternehmen verpflichtet sind, beispielsweise über Umweltrechte, soziale Rechte, Menschenrechte und Governance-Faktoren zu berichten. Zudem wird eine Zertifizierungspflicht für die Nachhaltigkeitsberichterstattung eingeführt. Gleichzeitig ist geplant, diese Informationen in einem speziellen Abschnitt des Lageberichts zu veröffentlichen, um Zugang und Vergleichbarkeit für Kapitalmarktteilnehmer zu erhöhen.

Für die Ausarbeitung der europäischen Standards ist die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) zuständig. Die Gruppe hat Ende April bereits eine erste Entwurfsfassung der sogenannten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zur Konsultation vorgelegt. Die Exposure Drafts decken die Bereiche Umwelt, Soziales und Governance ab und machen Vorschläge, wie sich das Rahmenwerk an die PAI-Vorgaben der SFDR sowie die IFRS Sustainability Standards und TCFD anfügt. So wird spezifiziert, welche Indikatoren zu reporten sind (Disclosure Requirements, DR). Es ist geplant, einerseits verpflichtende Angaben für alle Branchen vorzugeben und andererseits Themenstandard für E, S und G sektorspezifisch auszugestalten.


Quelle: EFRAG

Die Berichtspflichten gelten für alle börsennotierten Unternehmen und solche mit mehr als 500 Mitarbeitern. Unternehmen außerhalb der EU sind ebenfalls berichtspflichtig, sofern sie mehr als 150 Mio. Euro Nettoumsatz in der EU erzielen oder über Tochtergesellschaften in der EU verfügen. Für Unternehmen, die bereits von der NFRD-Richtlinie erfasst werden, gilt die CSRD-Regelung ab 2024. Für Unternehmen, die erstmals erfasst werden, gilt das Reporting ab 2025. Kleine börsennotierte Unternehmen müssen ab 2026 berichten.

 

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