20.12.2022 | Märkte

Entwürfe der European Sustainability Reporting Standards

Die EFRAG hat Ende November 2022 die finalen Entwürfe der Offenlegungsstandards für Nachhaltigkeitsdaten (ESRS) an die EU-Kommission übergeben. Gegenüber der ersten Version aus April 2022 wurden der Umfang der vorgeschlagenen Offenlegung reduziert. Die EFRAG sieht nun vor, 85 statt 136 Disclosure Requirements einzuführen. Set 1 umfasst zwölf ESRS, die von jedem großen Unternehmen im Anwendungsbereich der Bilanzrichtlinie unabhängig von der Branchenzugehörigkeit anzuwenden sind. Ebenfalls wurden die sektorübergreifenden Standards um einen Governance-Aspekt reduziert. Zudem wurde die Kompatibilität mit internationalen Standards verbessert.



Quelle: Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC)


Die Nachhaltigkeitsinformationen erstrecken sich grundsätzlich nicht nur auf die eigene Unternehmenstätigkeit, sondern beziehen sich, insbesondere die Auswirkungen betreffend, auf die gesamte Wertschöpfungskette (ESRS 1-67). Die finalen Entwürfe, zu denen die EU-Kommission nun bis Juni 2023 Stellung beziehen muss, sind hier abrufbar: https://efrag.org/news/public-387/EFRAG-delivers-the-first-set-of-draft-ESRS-to-the-European-Commission


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