Einführung von REITs in Deutschland
Am 30.03.2007 hat der Bundesrat rückwirkend zum Jahresbeginn dem Gesetz zur Auflegung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen erwartungsgemäß zugestimmt. Damit können auch in Deutschland "Real Estate Investment Trusts" (REITs) aufgelegt werden. Nach neuesten Schätzungen soll der Markt für REITs in Deutschland bis 2010 auf bis zu 60 Mrd. Euro anwachsen.
Eckpunkte der neuen REIT-AG sind:
- Mindestgrundkapital: 15 Mio. Euro
- alle Aktien mit Stimmberechtigung, EU-Börsenzulassung
- Sitz und Geschäftsleitung im Inland
- mind. 15% Streubesitz (bei Börsenzulassung mind. 25%)
- Ausschüttung am Ende des Geschäftsjahres
- Ausschluss von Wohnimmobilien
Finanzminister Peer Steinbrück äußerte sich wie folgt zu dem neuen Gesetz: "Mit der Einführung deutscher Real Estate Investment Trusts (REITs) stärken wir erfolgreich den Finanzplatz Deutschland. Rückwirkend zum 1. Januar 2007 haben wir ein börsennotiertes Immobilienanlageprodukt geschaffen, das nicht nur die Bilanzstruktur und damit die Refinanzierungsmöglichkeiten deutscher Unternehmen auf den Kapitalmärkten verbessert, sondern auch dem Arbeitsmarkt einen positiven Schub verleihen wird."