25.01.2012 | Märkte

Die neun wichtigsten Fragen und Antworten zum Schuldenschnitt Griechenlands

Märkte: Die neun wichtigsten Fragen und Antworten zum Schuldenschnitt Griechenlands

In er vierten Kalenderwoche 2012 sollen die Verhandlungen über die Beteiligung der privaten Gläubiger am Schuldenschnitt Griechenlands zum Abschluss kommen. Grund hierfür ist eine anstehende Tilgung i. H. v. knapp 15 Mrd. Euro am 20. März. Wurde bis dahin keine verbindliche Einigung erzielt, müsste Griechenland in die Insolvenz gehen. Aus diesem aktuellen Anlass hat das UBS Investment Research einen Report veröffentlicht, der die wichtigsten neun Fragen zu den aktuellen Entwicklungen und ihren Konsequenzen für die Investoren beantwortet.

Der Schuldenschnitt dürfte nach aktuellen Einschätzungen bei rund 70 % liegen, wobei erste Kritiker bereits Zweifel äußerten, ob selbst diese Höhe ausreichen würde. Durchgeführt wird die Restrukturierung höchstwahrscheinlich durch einen Anleihentausch, bei dem die alten Anleihen in neue mit einer Laufzeit von etwa 20-30 Jahren eingetauscht werden. Unklar ist noch die Ausgestaltung des Kupons. Dieser dürfte zunächst um 4 % liegen und stufenweise oder BIP-gebunden steigen.

Fragwürdig bleibt die Anzahl der Investoren, die sich an einem privaten Schuldenschnitt beteiligen wollen. Griechenland hat den notwendigen Anteil auf 80 % beziffert, was für ein zweites Hilfsprogramm des IWF auch notwendig wäre. Um diesen Anteil zu erhöhen könnte sich Griechenland Umschuldungsklauseln (Collective Action Clauses) bedienen, bei der eine Entscheidung einer bestimmten Mehrheit der Gläubiger für alle Gläubiger verbindlich wird. Einige Hedgefonds haben bereits angekündigt, im Falle einer erzwungen Umschuldung Rechtsmittel einzulegen, notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit Bezug auf den Schutz des Eigentums. Da die Kläger dafür jedoch erst sämtliche griechischen Instanzen durchlaufen müssen ein Problem, das noch einige Jahre in der Zukunft liegen dürfte. Die freiwillige Restrukturierung von Griechenlands Schulden dürfte nicht als CDS-Trigger gelten. Offen bleibt, ob die Nutzung von Umschuldungsklauseln als CDS-Trigger gelten. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte es das Vertrauen der Investoren in den CDS-Markt unterminieren, was sich auch negativ auf die Kreditmärkte auswirken dürfte.

Unsicherheit besteht auch in Bezug auf eine Beteiligung der EZB. Sowohl eine Beteiligung, als auch eine Nichtbeteiligung könnte juristisch angreifbar sein. Letztendlich werde allerdings auch die Restrukturierung Griechenlands noch keine nachhaltige Aussicht auf Besserung in dem krisengeplagten Land bieten, so die UBS.

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