Die neue Anlageverordnung für Versicherungen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat Anfang Mai 2010 einen neuen Anlauf zur Verabschiedung einer Dritten Verordnung zur Änderung der Anlageverordnung (Dritte Änderungsverordnung) unternommen. Der bereits 2008 vorgelegte Entwurf, mit dem insbesondere die Ende 2007 durch das Investmentänderungsgesetz im investmentrechtlichen Bereich erfolgten Liberalisierungen nachvollzogen werden sollten, war wegen der Finanzkrise erst einmal „auf Eis“ gelegt worden. Der nun vorgelegte neue Entwurf bringt im Vergleich zu der Fassung aus dem Jahr 2008 einige weitergehende Änderungen bei den Anlagevorschriften für Versicherungen mit sich. Dr. Hilger von Livonius und Achim Pütz von SJ Berwin LLP stellen in ihrem Beitrag die wesentlichen Auswirkungen für Anlagen im Bereich Alternative Investments von deutschen Versicherungsunternehmen dar.
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Diesen Artikel finden Abonnenten des Absolut|report in der Ausgabe 3|2010 ab Seite 58.