BVK fordert Nachbesserung beim MoRaKG
Der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V. (BVK) begrüßt, dass das Bundesministerium der Finanzen die Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen modernisieren will. Der Referentenentwurf greift verschiedene Überlegungen des BVK, insbesondere für den Bereich Wagniskapital, auf. Der BVK bedauert jedoch, dass es nicht gelungen ist, für den Bereich des nicht börsennotierten Eigenkapitals ein einziges Regelwerk zu schaffen, obwohl sich dies in der Sache anbietet und auch im Koalitionsvertrag so vereinbart wurde. Große Bereiche des privaten Eigenkapitals blieben im Referentenentwurf unadressiert.
Im einzelnen nimmt der BVK wie folgt Stellung:
Allen Private Equity-Fonds ist gemeinsam, dass sie die deutsche Wirtschaft mit dringend benötigtem Eigenkapital versorgen. Alle Fonds profitieren von wettbewerbsfähigen und gesunden Zielunternehmen. Es ist nicht einzusehen, dass ein Teil der Private Equity-Fonds bessere Rahmenbedingungen erhalten soll, andere aber nicht. Der Entwurf zeige, dass die Bundesregierung dies erkannt hat - deshalb sollte das Bundesministerium der Finanzen die Chance nutzen und die Rahmenbedingungen für alle Private Equity-Fonds verbessern.
Die steuertransparente Behandlung der Private Equity-Fonds wird nur für den Bereich der Frühphasenfinanzierung festgeschrieben. Der steuertransparente Status aller Private Equity-Fonds sei jedoch zentrale Voraussetzung, um dringend benötigtes Eigenkapital nach Deutschland zu lenken. Ohne eine gesetzlich verankerte Steuertransparenz würden auch in Zukunft viele Fonds außerhalb Deutschland aufgelegt werden - und als Folge auch weniger Investitionen in Deutschland getätigt.
Der Referentenentwurf sieht Regelungen vor, mit denen die Zielgesellschaften der Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften Verluste übertragen und nutzen dürfen. Dies wird seitens des BVK ausdrücklich begrüßt. Die Möglichkeit der Verlustübertragung sollte auch bei einem einheitlichen Private Equity-Gesetz für alle Fonds nur diesen jungen Zielgesellschaften zugestanden werden.
Im Bereich der Aufsicht schaffe der Referentenentwurf starke Verwirrung und einen unnötigen Verwaltungsaufwand: Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften sollen künftig von der BaFin, Unternehmensbeteiligungsgesellschaften von den Wirtschaftsministerien der Länder und Fonds für privates Eigenkapital, die weder unter die eine noch unter die andere Kategorie fallen - und dies sind die meisten Fonds - überhaupt nicht reguliert werden. Der BVK unterstützt ausdrücklich, dass alle Bereiche, in denen Fonds für privates Eigenkapital tätig sind, einer Aufsicht im vernünftigen Umfang unterliegen. Hier sollte eine einzige Aufsicht für alle Bereiche des Private Equity geschaffen werden. Da sich die Wirtschaftsministerien der Länder bei der Aufsicht der UBGen bewährt haben und über das nötige Wissen um Private Equity verfügen, sollten diese mit der Aufsicht für alle Fonds betraut werden.