14.08.2006 | 

Bundesregierung verschärft Meldepflichten für Investoren

Die Bundesregierung will die Meldeschwelle für Beteiligungen von Investoren an deutschen Unternehmen von derzeit 5 auf 3 Prozent senken. Das sieht der Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie vor, den das Kabinett Ende Juni nach Angaben des Bundesfinanzministeriums (BMF) auf den Weg gebracht hat.

"Das Transparenzrichtlinien-Umsetzungsgesetz führt zu einer deutlichen Verbesserung der Kapitalmarkttransparenz über das europarechtlich Notwendige hinaus", heißt es in einer Mitteilung des  BMF.  "Künftig wird schon derjenige, der mehr als 3 Prozent der Stimmrechte an einem börsennotierten Unternehmen erwirbt, dieses dem Emittenten sowie der BaFin melden und die Information europaweit bekannt machen", hob das Ministerium hervor. Die bisherigen Schwellen nach deutschem Aktienrecht liegen bei  5, 10, 25, 50 und 75 Prozent. Die EU-Richtlinie verlangt zusätzlich Meldungen bei 15, 20 und 30 Prozent. Die Bundesregierung liegt mit dem Gesetzentwurf deutlich über den Vorgaben aus der EU-Richtlinie.

Ergänzt werde die niedrigere Meldeschwelle durch verschärfte Pflichten zur Aggregation von Stimmrechten. Das bedeutet, dass Investoren nicht nur die eigenen Aktien zugerechnet werden, sondern auch diejenigen, die zum Beispiel von Tochtergesellschaften oder von Dritten für diese gehalten werden.

 

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