Bundesregierung plant mehr Schutz vor feindlichen Übernahmen
Die Bundesregierung will deutsche Unternehmen so gut wie möglich vor grenzüberschreitenden feindlichen Übernahmen schützen. Das berichtet die Nachrichtenagentur AP. Das Finanzministerium legte vor Weihnachten einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Übernahmerichtlinie vor, der Unternehmen die Möglichkeit bieten soll, sich gegen eine Fusion zu wehren.
Staatssekretärin Barbara Hendricks erklärte, Deutschland werde wie alle EU-Mitgliedstaaten die in der Richtlinie enthaltenen Wahlrechte zum Schutz von Unternehmen vor feindlichen Übernahmen ausschöpfen. So sollen Unternehmen die Möglichkeit behalten können, ohne Einberufung einer Aktionärs-Hauptversammlung Abwehrmaßnahmen einzuleiten. Dazu reiche ein so genannter Vorratsbeschluss der Aktionäre, der 18 Monate gültig ist.
Hendricks rechnet damit, dass das Gesetz Mitte Juni in Kraft gesetzt werden kann. Am 15. Februar solle der Kabinettsentwurf vorliegen, am 16. Juni solle der Bundesrat in zweiter Lesung darüber entscheiden.
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