Bundesrat beschließt Investmentmodernisierungsgesetz
Das Investmentmodernisierungsgesetz ist ohne Aussprache des Bundesrates verabschiedet worden. Somit kann es zum 1. Januar 2004 in Kraft treten. Nach Übertzeugung des Bundesfinanzminesteriums (BMF) wird dieser Schritt dazu führen, den Finanzplatz Deutschland nachhaltig zu fördern. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik ist es möglich, Hedge Fonds in Deutschland zuzulassen. Außerdem werden durch das neue Gesetz bisher gesetzlich geregelten Fondstypen aufgehoben, das Genehmigungsverfahren für Vertragsbedingungen von Investmentfonds wesentlich beschleunigt sowie die Besteuerung in- und ausländischer Fonds harmonisiert.
Inhaltlich hat es aber im Vergleich zum Gesetzentwurf aus dem Monat August einige gewichtige Änderungen gegeben. So ist es beispielsweise Privat-Anlegern erlaubt, in Single-Hedge-Fonds zu investieren. Aus Gründen des Anlegerschutzes ist der Vertrieb aber nicht öffentlich, sondern ausschließlich im Wege einer Privatplatzierung vorzunehmen. Weiterhin hat das BMF auf die ursprüngliche Regelung verzichtet, die Anlage von Dach-Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken in Zielfonds mit gleicher Anlagestrategie auf 40% des Dach-Sondervermögens zu beschränken. Zudem ist klargestellt worden, dass vor dem Hintergrund der Risikostreuung alle Zielfonds, in die Dachfonds investieren, grundsätzlich dann vom gleichen Anbieter stammen dürfen, wenn sie durch unterschiedliche Fondsmanagern mit differierenden Anlage-Strategie verwaltet werden. Des weiteren wird von einer börsentäglichen Ermittlung des Wertes des Sondervermögens abgesehen. Vermögensaufstellungen der Kapitalanlagegesellschaft sind der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nicht börsentäglich, sondern allenfalls auf einer regelmäßigen Basis zu übermitteln.
Der genaue, elektronische Gesetzestext wird erst Mitte Dezember 2003 vorliegen. Unter dem folgenden Link ist der Download der letzten Version möglich.
http://dip.bundestag.de/btd/15/018/1501896.pdf !!alte Verlinkung!!
Die aktuelle Presse-Mitteilung des BMF kann unter dem folgenden Link eingesehen werden.
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