25.07.2005 | 

Britische und deutsche Finanzaufsicht für schärfere Aufsicht von Hedge-Fonds - Schweiz gegen Regulierung

Die britische Finanzaufsichtsbehörde FSA und die deutsche BaFin

plädieren für eine strengere Aufsicht gegenüber den Hedge-Fonds. Die

FSA befürchtet, dass der Zusammenbruch eines großen oder mehrerer

mittelgroßer Hedge-Fonds zu einem Vertrauensverlust bei den Investoren

führen könne. Sie will deshalb als ersten Schritt zur Einführung neuer

Vorschriften Kommentare aus der Investmentbranche zu den Risiken von

Hedge-Fonds einholen. BaFin-Präsident Jochen Sanio, der eine globale

Regulierung befürwortet, schätzt allerdings die Chancen für einen

solchen Durchbruch gering ein.

Die britische FSA begründet ihren Vorstoß für eine strengere

Regulierung mit der Befürchtung, dass einige Hedgefonds-Manager "die

Grenzen akzeptablen Verhaltens im Hinblick auf Insiderhandel und

Marktmanipulation testen." Die Londoner Behörde erwägt, schärfere

Offenlegungspflichten für Transaktionen bei Hedge-Fonds einzuführen und

einzelne Manager zu zwingen, sich als Handelnde bei Transaktionen

einzutragen und nicht nur die Fonds.

BaFin-Präsident Sanio hat Hedge-Fonds als "die schwarzen Löcher des

Weltfinanzsystems" bezeichnet. Im Magazin "Der Spiegel" sagte er,

sollte ein großer Hedge-Fonds unter seinen exzessiven Risiken

zusammenbrechen, ?könnte er große Finanzunternehmen mit in den

Untergang reißen?. Die Risiken, die Hedge-Fonds eingehen dürfen,

müssten von der Höhe ihres Eigenkapitals abhängig gemacht werden,

forderte der BaFin-Präsident. Viele Fonds hätten eine hohe Verschuldung.

Die Schweizerische Nationalbank hingegen hat sich gegen eine

Regulierung von Hedge-Fonds ausgesprochen und sieht darin kein Risiko

für das Finanzsystem. "Wir sind uns der Gefahr bewusst, die

unterschiedliche Regulierungssysteme darstellen. Wir haben nicht die

Absicht, die Hedgefonds-Branche zu veranlassen, aufgrund

aufsichtsrechtlicher Entscheidungen in weniger regulierte

Offshore-Zentren abzuwandern", zitiert die FAZ eine

Nationalbankerklärung.

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