13.05.2004 | 

BMF klärt Primebroker-Problematik für deutsche Hedge Fonds

Im Folgenden kann hier !!alte Verlinkung!! die Auslegung des Bundesministeriums der Finanzen zur Thematik Primebroker nach dem Investmentgesetz heruntergeladen werden.

In diesem Zusammenhang stehen folgene Fragestellungen im Mittelpunkt:

1. Wer kommt als Primebroker in Frage?

2. Wer schließt mit dem Primebroker einen Vertrag?

3. Wer haftet, wenn die Tätigkeit des Primebrokers zu Nachteilen beim Anleger führt?

4. Dürfen deutsche Wertpapiere bei ausländischen Primebrokern in Verwahrung gegeben werden?

5. Dürfen Wertpapiere aus dem Sondervermögen des Hedgefonds als Sicherheiten an den Primebroker gegeben werden?

6. Wie weitgehend darf der Primebroker die als Sicherheit übertragenden Wertpapiere verwerten?

7. Darf der Primebroker auch Sicherheiten über die Verbindlichkeiten des Hedgefonds hinaus erhalten und nutzen?

8. Welches Recht gilt im Fall eines Hedgefonds in der Rechstform der Investmentaktiengesellschaft?

Quelle: BaFin !!alte Verlinkung!!

 

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