BMF-Eckpunktepapier berücksichtigt Gutachten zu Private Equity unzureichend
Das ursprünglich geplante Private-Equity-Gesetz mit dem Ziel eines verlässlichen Rahmens für die Branche wird so nicht kommen. Mit dem kürzlich seitens des BMF veröffentlichten Eckpunktpapier zur Förderung von Wagniskapital wird die bereits angedeutete Trennung in "gute" (Wagniskapital) und "schlechte" (Later Stage Private Equity) Investoren konkretisiert.
Die von der Großen Koalition geplante Förderung für PE-Unternehmen fällt geringer aus als von der Branche erhofft: die Kosten auf Basis der steuerlichen Maßnahmen sollen lt. Eckpunktepapier 260 Mio. Euro nicht überschreiten. Von den geplanten Erleichterungen sollen nur Wagniskapitalgesellschaften profitieren. Begünstigt werden sollen nur Investments in Zielgesellschaften, die nicht älter sind als sieben Jahre und deren Eigenkapital beim Erwerb nicht höher ist als 500 000 Euro. Die Wagniskapitalgesellschaft darf maximal 90 Prozent an der Zielgesellschaft besitzen und die Anteile nicht länger als 15 Jahre halten. Geplant ist, sie unabhängig von der Rechtsform von der Gewerbesteuer zu befreien. Damit die neuen Förderungen nicht zum Missbrauch führen, will das Ministerium die Wagniskapitalgesellschaften unter die Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellen.
Das BMF greift in seinem Eckpunktepapier leider die Empfehlungen des von ihm selbst in Auftrag gegebenen Gutachtens zu Private Equity in Deutschland nur unzureichend auf. Die Kurzfassung dieses Gutachtens liegt nun vor. Der Bericht der Universitätsprofessoren Christoph Kaserer, Ann-Kristin Achleitner und Dirk Schiereck sowie Dr. Christoph von Einem, Rechtsanwalt und Partner bei White & Case mit dem Titel "Erwerb und Übernahme von Firmen durch Finanzinvestoren" konzentriert sich auf die folgenden fünf Themenbereiche:
(i) Ökonomische Funktion von privatem Beteiligungskapital,
(ii) Rahmenbedingungen für Private Equity in Deutschland und im internationalen Vergleich,
(iii) Struktur von Private-Equity-Transaktionen einschließlich der Werttreiber für solche Transaktionen,
(iv) Gesamt- und einzelwirtschaftliche Effekte von Private-Equity-Transaktionen sowie
(v) Ableitung von Handlungsempfehlungen für den deutschen Gesetzgeber. Die geforderte Schaffung eines Level Playing Fields im Vergleich zu Investmentfonds und international attraktiven Rahmenbedingungen für die Branche wird mit im Eckunktepapier beschriebenen fragmentierten Gesetzgebung nicht erreicht, wie auch die Autoren des Gutachtens in einem aktuellen Kommentar im Absolut|report Nr. 37 fordern (http://www.absolut-report.de/absolutreport/ausgaben/)
Das Gesamtgutachten ist als Print-on-Demand-Buch mit dem Titel "Private Equity in Deutschland" erhältlich.